Das über 30 Jahre alte Produkthaftungsrecht in der Europäischen Union ist veraltet und bedarf dringend der Überarbeitung.
Aus dem Newsletter des vzbv vom 09.06.2021 ergibt sich:
Dies fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in einem neuen Positionspapier zur digitalen Produkthaftung.
Digitale Sprachassistenten, Rasenmähroboter oder vernetzte Alarmanlagen: Smart-Home-Anwendungen sind aus dem Alltag vieler Verbraucherinnen und Verbraucher nicht mehr wegzudenken. Doch oftmals sind intelligente Produkte nicht so sicher wie sie sein sollten. Immer wieder gibt es Meldungen über gefährliche Sicherheitslücken durch fehlerhaft programmierte oder leicht zu hackende Software. Entstehen Schäden, bleiben Verbraucher oft auf diesen sitzen.
„Das Produkthaftungsrecht entstammt noch dem analogen Zeitalter und ist damit aus der Zeit gefallen. Verbraucher sind derzeit nicht ausreichend gegen gehackte Alarmanlagen oder fehlerhaft programmierte Rasenmähroboter geschützt.“, sagt Jutta Gurkmann, Leiterin des Geschäftsbereichs Verbraucherpolitik beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). „Der Anwendungsbereich des Produkthaftungsrechts muss künftig auch Software umfassen, unabhängig von der Frage, ob sie in ein körperliches Produkt integriert ist oder nicht.“
Zudem fordert der vzbv eine Anpassung des Fehlerbegriffs. Laut geltendem Recht haftet der Hersteller nicht für Fehler, die er beim Inverkehrbringen des Produktes nicht kennen konnte. Dies berücksichtigt jedoch nicht, dass Hersteller vernetzter Produkte nach dem Inverkehrbringen die Pflicht haben, gefährliche Schwachstellen auch im Nachgang zu beheben. Weitere Forderungen sind die Umkehr der Beweislast, die Erweiterung des Schadensbegriffes auf immaterielle Schäden sowie die kollektive Haftung aller an der Bereitstellung des Produktes Beteiligter.
Weitere Information
Positionspapier des vzbv zur Produkthaftung im digitalen Zeitalter (PDF, 426 KB)