Für die Mitglieder des Berliner Senats soll künftig eine Karenzzeit für die Aufnahme von beruflichen Tätigkeiten gelten.
Aus der Pressemitteilung der Senatskanzlei Berlin vom 08.06.2021 ergibt sich:
Mit der Einführung eines Rückkehrrechts für Staatssekretärinnen und Staatssekretäre soll außerdem eine Regelungslücke geschlossen werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat der Senat heute auf Vorlage von Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz zur Kenntnis genommen.
Finanzsenator Dr. Kollatz: „Das Land Berlin braucht Politikerinnen und Politiker mit Berufserfahrung. Denn für die Entscheidungsfindung im Senat ist es sicherlich von Vorteil, wenn diese auf vielfältigen Erfahrungen beruht. Davon profitieren auch die Berlinerinnen und Berliner. Genauso soll es aber nach der Amtszeit auch möglich sein, einen Beruf außerhalb der Politik zu ergreifen oder den alten wiederaufzunehmen. Damit wird die Unabhängigkeit der Funktionsträgerinnen und Funktionsträger unterstützt. Transparenz und Rechtssicherheit sind zentrale Bausteine für Integrität und unerlässlich dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger dem Staat vertrauen.“
Mit der Einführung einer Karenzzeit entspricht der Senat den Richtlinien der Regierungspolitik. Amtierende oder ehemalige Mitglieder des Senats haben die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes für 24 Monate nach dem Ausscheiden aus dem Amt anzuzeigen. Die Tätigkeit kann für 6 bis 18 Monate untersagt werden, soweit eine Beeinträchtigung öffentlicher Interessen zu befürchten ist. Der Senat berücksichtigt bei dieser Entscheidung die Empfehlung eines externen, beratenden dreiköpfigen Gremiums, das vom Abgeordnetenhaus auf Vorschlag der Fraktionen gewählt wird. Die Entscheidung des Senats wird veröffentlicht.
Eine weitere Regelungslücke wird mit der Einführung eines Rückkehrrechts für Staatssekretärinnen und Staatssekretäre im Land Berlin geschlossen. Wer auf Lebenszeit verbeamtet oder unbefristet im Berliner Landesdienst tätig war und Staatssekretärin oder Staatssekretär wird, erhält hinterher einen Rückkehranspruch. Das Gesetz soll für Staatssekretärinnen und Staatssekretäre ab dem 1. Oktober 2021 gelten. Das Land Berlin hat ein Interesse daran, politische Leitungsfunktionen mit fachlich hochqualifiziertem und verwaltungserfahrenem Personal aus der Berliner Verwaltung und Justiz zu besetzen. Dies gilt vor allem dann, wenn die Funktion als Staatssekretärin oder Staatssekretär kurzfristig oder für einen begrenzten Übergangszeitraum zu übernehmen ist.
Ebenfalls von Interesse für das Land Berlin ist es, dass diese Fachkräfte anschließend wieder in der Verwaltung und der Justiz arbeiten, anstatt im einstweiligen Ruhestand zu verbleiben. Bislang war eine Wiederbeschäftigung nur für Mitglieder des Senats oder des Abgeordnetenhauses vorgesehen.
Mit dem Gesetzentwurf sollen auch einzelne Regelungen im Disziplinargesetz entsprechend dem Bundesdisziplinargesetz und der Rechtsprechung aktualisiert und angepasst werden.