Der Bundespräsident hat am 08.06.2021 Richter am BGH Josef Hoch zum Präsidenten des Unabhängigen Kontrollrats ernannt.
Aus der Pressemitteilung des BGH Nr. 104/2021 vom 08.06.2021 ergibt sich:
Damit wird Herr Hoch die Leitung der durch die Novelle des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst neu geschaffenen unabhängigen Instanz zur Rechtskontrolle der technischen Aufklärung des Bundesnachrichtendienstes übernehmen.
„Ich freue mich, dass mit Herrn Richter am Bundesgerichtshof Josef Hoch ein strafrechtlich und in den Belangen der Kontrolle des Bundesnachrichtendienstes hocherfahrener Kollege zum Präsidenten des Unabhängigen Kontrollrates ernannt worden ist. Damit wird den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur gerichtsähnlichen Kontrolle der technischen Aufklärung in richterlicher Unabhängigkeit bestens Rechnung getragen“, erklärte die Präsidentin des Bundesgerichtshofs Bettina Limperg.
Richter am Bundesgerichtshof Josef Hoch ist 61 Jahre alt. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er 1990 in den höheren Justizdienst des Landes Berlin ein. Dort war er bei der Staatsanwaltschaft und dem Landgericht Berlin tätig. Im Februar 1999 wurde er zum Vorsitzenden Richter am Landgericht und im Mai 2007 zum Vorsitzenden Richter am Kammergericht befördert. Bei dem Kammergericht übernahm er die Leitung eines auch für Staatsschutzsachen zuständigen Strafsenats. Seit seiner Ernennung zum Richter am Bundesgerichtshof im Oktober 2016 gehörte Herr Hoch dem neben allgemeinen Revisionen insbesondere für die Rechtsmittel in Staatsschutzsachen zuständigen 3. Strafsenat an. Daneben leitete er seit Ende August 2019 das Unabhängige Gremium, das noch bis zum Ende des Jahres 2021 für die rechtliche Kontrolle der Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes zuständig sein wird.
Mit der heutigen Ernennung von Herrn Hoch in ein Beamtenverhältnis auf Zeit ruhen die Rechte und Pflichten aus dem Richterverhältnis.