Als Unterrichtung liegt die Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen“ vor.
Aus hib – heute im bundestag Nr. 737 vom 04.06.2021 ergibt sich:
Mit den angestrebten Neuregelungen (BT-Drs. 19/29487 – PDF, 743 KB) will die Bundesregierung die Überprüfung der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung von Waffenbesitzern weiter ausdehnen. So sollen nach ihrem Gesetzentwurf die Waffenbehörden bei dieser Überprüfung künftig von mehr Ämtern als bisher relevante Kenntnisse abfragen.
Der Bundesrat plädiert in seiner Stellungnahme (BT-Drs. 19/30234 – PDF, 608 KB) unter anderem für die Einfügung eines neuen Paragrafen zur „Mitteilungspflicht der Waffenbehörden an die Jagdbehörden“. Danach soll die Waffenbehörde die zuständige Jagdbehörde unverzüglich informieren, wenn sie feststellt, dass ein Jäger die erforderliche Zuverlässigkeit oder persönliche Eignung nicht mehr besitzt. Zur Begründung verweist der Bundesrat darauf, dass ein Jagdschein bereits zum Umgang mit Waffen berechtige. Daher müsse die Jagdbehörde zwingend Kenntnis davon bekommen, wenn die Zuverlässigkeit oder Eignung nach dem Waffengesetz nicht mehr gegeben ist. In ihrer Gegenäußerung stimmt die Bundesregierung diesem Vorschlag ebenso zu wie einigen anderen Änderungswünschen des Bundesrates, während sie andere ablehnt oder im weiteren Verfahren prüfen will.