Die Europäische Kommission hat am 28.05.2021 festgestellt, dass eine 10 Milliarden Euro schwere Regelung Deutschlands zur Entschädigung von Unternehmen für Einbußen, die diese infolge der Covid-19-Pandemie erlitten haben, mit dem EU-Beihilferecht im Einklang steht.
Aus EU-Aktuell vom 31.05.2021 ergibt sich:
Damit können Unternehmen aus allen Wirtschaftszweigen für bestimmte Einbußen entschädigt werden, die ihnen durch die vollständige Einstellung ihrer Geschäftstätigkeit aufgrund des Ausbruchs von COVID-19 und der von der deutschen Regierung verhängten restriktiven Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie entstanden sind.