Gegen Covid-19 Geimpfte und vom Virus Genesene sind von bestimmten Beschränkungen ausgenommen, die Corona-Einreiseverordnung gilt nun bundeseinheitlich, der Schutz vor Cyber-Angriffen ist verbessert worden und Wertpapierinstitute können passgenauer beaufsichtigt werden.
Von der Website der BReg vom 31.05.2021 ergibt sich:
Corona-Pandemie
Erleichterungen für Geimpfte und Genesene
Menschen, die gegen Covid-19 geimpft oder von einer nachgewiesenen Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus genesen sind, erhalten bestimmte Erleichterungen. Zum Beispiel gelten für sie die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen des Infektionsschutzgesetzes nicht mehr. Die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung ist am 9. Mai in Kraft getreten.
Ab dem 9. Mai gelten Erleichterungen für Geimpfte und Genesene.
- Ausnahmen von Kontaktbeschränkungen
• Ausnahme von Ausgangsbeschränkungen
• Ausnahme von Beschränkungen beim kontaktlosen Individualsport
• Zugang ohne Test z. B. zu Geschäften, Zoo oder Friseur
• Ausnahmen von Quarantänepflichten, außer bei Einreise aus Virusvarianten-Gebieten
• AHA-Regeln einhalten und bei typischen Corona-Symptomen testen!
Bundeseinheitliche Corona-Einreiseverordnung
Anmelde-, Test- und Nachweispflichten sowie Quarantäneregelungen: Seit dem 13. Mai klärt eine bundeseinheitliche Verordnung alle Fragen, die während der Pandemie für die Einreise nach Deutschland wichtig sind. Zudem legt sie Regeln für die Einreise aus Virusvariantengebieten fest.
Inneres
Besserer Schutz vor Cyber-Angriffen
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik erhält zur bisherigen Aufgabe, Gefahren für die Sicherheit der Informationstechnik des Bundes abzuwehren, eine weitere hinzu: den Schutz der Bürgerinnen und Bürger. Zudem werden Meldepflichten für Betreiber kritischer Infrastrukturen auf weitere Teile der Wirtschaft ausgeweitet. Das zweite Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme trat überwiegend am 28. Mai 2021 in Kraft.
Finanzen
Zukunftsorientierte Wertpapieraufsicht – risikoadäquat und passgenau
Mit dem Gesetz wird die Aufsicht über die Wertpapierinstitute aus dem Kreditwesengesetz herausgelöst und in einem separaten Gesetz, dem Wertpapierinstitutsgesetz, geregelt. Dies ermöglicht eine passgenauere Aufsicht, da Wertpapierinstitute im Vergleich zu Kreditinstituten andere Geschäftsmodelle und Risikoprofile haben.