Der Bundesrat hat am 28.05.2021 einer vom Bundestag beschlossenen Erprobungsklausel für die Eisenbahnregulierung im Regional- und Fernverkehr zugestimmt.
Aus der Pressemitteilung des BR vom 28.05.2021 ergibt sich:
Die vom Verkehrsausschuss empfohlene Anrufung des Vermittlungsausschusses fand nicht die erforderliche Mehrheit. Das Gesetz kann daher wie geplant in Kraft treten, nachdem der Bundespräsident es unterzeichnet hat.
Ausnahmen für neue Streckenplanungen
Der Bundestagsbeschluss ermöglicht die Erprobung neuer Verfahren der Kapazitätszuweisung für den Schienenverkehr. Hintergrund ist der so genannte Deutschlandtakt: ein Konzept für einen deutschlandweit abgestimmten Taktfahrplan, mit dem ein Zielfahrplan für den Schienenpersonennah- und -fernverkehr aufgestellt wird und auf dessen Grundlage Neubaustrecken und andere Infrastrukturmaßnahmen umgesetzt werden sollen.
Pilotprojekte ermöglichen
Um einerseits Erkenntnisse für den Deutschlandtakt zu gewinnen und eine etappenweise Einführung zu ermöglichen und andererseits Pilotprojekte im Rahmen des europäischen Projektes TTR – Redesign of the International Timetabling Process – zu fördern, enthält der Gesetzesbeschluss eine Erprobungsklausel, mit der auf bestimmten Strecken neue Kapazitätszuweisungsmodelle und Fahrplanerstellungsmodelle erprobt werden können – in Abweichung von den geltenden Regelungen des Eisenbahnregulierungsgesetzes.
Welche Strecken dafür geeignet sind, kann das Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur per Verordnung festlegen.
Weitere Informationen
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages: Gesetz zur Weiterentwicklung des Eisenbahnregulierungsrechts (BR-Drs. 371/21 – PDF, 295 KB)
Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Eisenbahnregulierungsrechts (BT-Drs. 19/27656 – PDF, 1 MB)