Ausschluss der Rechtsanwälte von der Corona-Impfung in NRW

27. Mai 2021 -

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat mit Beschluss vom 21.05.2021 zum Aktenzeichen 2 L 664/21 entschieden, dass ein Rechtsanwalt einen Anspruch darauf hat, dass über seinen Antrag auf Impfung mit einem mRNA-Impfstoff im Impfzentrum neu entschieden wird.

Als Rechtsanwalt unterfällt der Antragsteller der Gruppe der Personen mit Priorität 3 (§ 4 CoronaImpfV).

Die Stadt nimmt zur Begründung Bezug auf eine Weisung des Gesundheitsministeriums NRW vom 05.05.2021, wonach derzeit eine Impfung von Beschäftigten in den Servicebereichen der Gerichte und Justizbehörden, Richtern und Staatsanwälten, aber keinen Rechtsanwälten durchgeführt wird. Es wird zugestanden, dass Rechtsanwälte, wie auch Justizangestellte häufige Kontakte zu anderen Menschen haben; bei Rechtsanwälten wird aber angenommen, dass Mandantengespräche auch mittels Telefonat oder Video durchgeführt werden können.

Diese Priorisierungsentscheidung rügt das Verwaltungsgericht als nicht nachvollziehbar. Nach der Erfahrung der Kammer haben Rechtsanwälte im Gegensatz zu Richtern, Staatsanwälten und Mitarbeitern der Geschäftsstellen mehr berufliche Kontakte zu anderen Menschen.

Richter verhandeln nur an 1-2 Tagen in Gerichtsverhandlungen. Rechtsanwälte haben meist an bis zu 5 Tagen pro Woche Termine bei unterschiedlichen Gerichten. Zudem sitzen Rechtsanwälte zu ihren unterschiedlichen Mandanten näher, als die Richter.

Richter können im Gegenteil zu Rechtsanwälten per Mail und Telefon im geschäftsalltag und bei Kammerberatungen kommunizieren. Zudem sind die Personen im persönlichen Kontakt der Richter gleich, währen diese bei Rechtsanwälten ständig wechseln. Der persönliche Kontakt ist bei Rechtsanwälten aber deutlich höher als bei Richtern. Außerdem verfügen die Justizangehörigen untereinander über die erforderlichen technischen Voraussetzungen um miteinander ohne persönlichen Kontakt zu kommunizieren, während Rechtsanwälte mit Mandanten aus der Bevölkerung ohne diese technischen Möglichkeiten persönlich kommunizieren müssen.