Experten befürworten die reguläre Zulassung vorgeburtlicher Vaterschaftstests und versprechen sich davon eine Entlastung für Frauen, Männer und Kinder.
Aus hib – heute im bundestag Nr. 675 vom 19.05.2021 ergibt sich:
Sie verweisen auf die seit 2012 möglichen risikolosen Abstammungsuntersuchungen und plädieren dafür, die Rechtslage an den medizinischen Fortschritt anzupassen, wie eine Anhörung über einen Gesetzentwurf der FDP (BT-Drs. 19/16950 – PDF, 298 KB) am Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Bundestages gezeigt hat. Allerdings befürchten manche Experten auch, dass mit einer Gesetzesänderung der Druck auf Frauen zunehmen könnte, sich einer solchen Untersuchung zu stellen. Die Sachverständigen äußerten sich in schriftlichen Stellungnahmen und in der Anhörung.
Die FDP-Fraktion will vorgeburtliche Vaterschaftstests mittels nichtinvasiver Diagnostik ermöglichen. Dazu soll das Gendiagnostikgesetz (GenDG) geändert werden. Derzeit sind vorgeburtliche Vaterschaftstests nur zugelassen, wenn die Schwangere Opfer eines Sexualdelikts geworden ist und dringende Gründe für die Annahme sprechen, dass die Schwangerschaft auf der Tat beruht.
Die Familienrechtsexpertin Nina Dethloff von der Universität Bonn erklärte, angesichts der heute risikolosen Untersuchung erscheine es angezeigt, das Verbot kritisch zu überprüfen. Sie argumentierte mit dem Recht auf Kenntnis der Abstammung sowie psychosozialen und rechtlichen Vorteilen, die eine Reform mit sich brächte. Wenn etwa die Mutter unverheiratet sei, könne die pränatale Klärung der genetischen Vaterschaft die vorgeburtliche Anerkennung der Vaterschaft befördern.
Auch die Medizinrechtsexpertin Katharina Lugani von der Universität Düsseldorf befürwortete eine Änderung des betreffenden Paragrafen 17 GenDG. Aus familienrechtlicher Perspektive würden vorgeburtliche Vaterschaftstests vieles erleichtern. Die Rechtfertigung für das Verbot über das Risiko für Mutter und Kind sei mittlerweile entfallen. Fehlerhafte Vaterzuordnungen und gerichtliche Anfechtungsverfahren könnten künftig vermieden werden.
Markus Witt vom Verein „Väteraufbruch für Kinder“ erklärte, es sei an der Zeit, die berechtigten Interessen der werdenden Mütter, mutmaßlichen Väter und vor allem der Kinder im Gesetz abzubilden. Witt regte an, über das Ergebnis der genetischen Untersuchung nicht nur die Schwangere, sondern alle weiteren Beteiligten zu informieren.
Eine Vertreterin von Pro Familia sagte in der Anhörung, eine frühzeitige Klärung der Vaterschaft könne im Interesse von Frauen und Männern liegen, etwa Sozialleistungen betreffend. Allerdings könnten solche pränatalen Untersuchungen auch Konflikte verschärfen, wenn das Ergebnis unerwartet ausfalle. Denkbar sei, dass schwangere Frauen von Männern unter Druck gesetzt würden. Bei einer gesetzlichen Änderung müssten Schutz und Selbstbestimmung der Frauen garantiert werden.