DAV-Stellungnahme 35/21 zur gesetzlichen Regelung des Einsatzes von V-Leuten

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat anlässlich des Antrags diverser Abgeordneter des Deutschen Bundestages und der Fraktion der FDP „Einsatz von Vertrauenspersonen konsequent gesetzlich regeln“ zur BT-Drucksache 19/25248 vom 14.12.2020 Stellung genommen.

Aus der Pressemitteilung des DAV vom 20.05.2021 ergibt sich:

Der DAV hält die gesetzliche Regelung des Einsatzes von Vertrauenspersonen für dringend erforderlich und schließt sich dem Antrag der FDP von Dezember 2020 dahingehend an.

In der konkreten Ausgestaltung des Antrags sieht der DAV jedoch Verbesserungsbedarf und bringt daher einen eigenen konkreten Gesetzesvorschlag ein, der sich an der RiStBV, den Polizeigesetzen der Länder sowie der Rechtsprechung des EGMR orientiert.

Konkret schlägt der DAV die Einführung der Paragraphen §§ 110e-h StPO vor, die die Voraussetzungen für den Einsatz von Informanten und Vertrauenspersonen (§ 110e), das Verfahren beim Einsatz von Informanten und Vertrauenspersonen (§ 110f), die Befugnisse von Vertrauenspersonen (§110g) sowie Vertrauenspersonen als Zeugen (§ 110h) regeln.

Der Gesetzentwurf stützt sich im Wesentlichen auf das Gutachten der Großen Strafrechtskommission des Deutschen Richterbundes zum Thema „Vertrauenspersonen und Tatprovokation“ im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz von November 2017 sowie die Anlage D zu den Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren RiStBV.

Weitere Informationen
Stellungnahme des DAV Nr. 35/2021 v. 20.05.2021 (PDF, 141 KB)