Das Land Berlin hält zentrale rechtliche Anforderungen an die Schweinehaltung in der deutschen Landwirtschaft für verfassungswidrig. Daher wird die Landesregierung mit einem Normenkontrollantrag beim Bundesverfassungsgericht gegen die einschlägigen Regelungen vorgehen. Der Antrag wird in den kommenden Tagen beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
Auf Vorlage von Justizsenator Dr. Dirk Behrendt hat der Berliner Senat in seiner Sitzung am 8. Januar 2019 beschlossen einen entsprechenden Normenkontrollantrag beim Bundesverfassungsgericht zu stellen. Dieser richtet sich gegen Regelungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Konkret geht es unter anderem um die vorgegebenen Mindestflächen bei der Schweinehaltung. Diese Mindestflächen sind nach Auffassung des Landes Berlin zu gering.
Hierzu erklärt der Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Dr. Dirk Behrendt:
„Gerade Berlin als Verbraucherinnenstadt hat ein großes Interesse an einer rechtlich einwandfreien Tierhaltung in ganz Deutschland. Das massenhafte Einpferchen von Schweinen auf minimalstem Raum wird diesen Anforderungen jedoch nicht gerecht. Mit dem Senatsbeschluss ist nun der Weg frei, den Normenkontrollantrag beim Bundesverfassungsgericht einzureichen.“
Der Normenkontrollantrag richtet sich unter anderem gegen die in den Paragrafen 28, 29 und 30 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung aufgeführten Mindestanforderungen an das Halten von Schweinen.
Der Antrag wird noch diese Woche beim Bundesverfassungsgericht eingereicht und wird ca. 300 Seiten umfassen.
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. vertritt Sie im Tier- und Tierschutzrecht!