Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat am 30.03.2021 zum Aktenzeichen 6 U 81/20 mitgeteilt, dass das Berufungsverfahren um einen Rap-Song, in dem die beiden minderjährigen Töchter eines „Promi-Ehepaares“ in einer Songzeile bedroht worden, nach der Zahlung von 100.000 Euro Schmerzensgeld für erledigt erklärt worden ist.
Aus der Pressemitteilung des OLG Karlsruhe Nr. 7/2021 vom 17.05.2021 ergibt sich:
Das Landgericht Mannheim hatte mit Urteil vom 13. November 2019 den Rapper F. B. sowie ein Unternehmen, das ein Musiklabel betreibt, gesamtschuldnerisch zur Zahlung von jeweils 50.000 Euro Schmerzensgeld sowie vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten an zwei minderjährige, aus einer „Doku-Soap“ bekannte Schwestern verurteilt.
Das Landgericht hatte die Persönlichkeitsrechte der Klägerinnen durch auf sie bezogene, sexuell geprägte Gewaltphantasien im Text des Songs eines weiteren Rappers (N. C.) schwerwiegend verletzt gesehen. Die daraus resultierende Verpflichtung zur Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes erstrecke sich auch auf das beklagte Unternehmen, das den Song unter seinem Label veröffentlicht habe, sowie auf F. B., der den Song von N. C. durch einen „Gastbeitrag“ als „Featuring“-Künstler ergänzt habe.
Gegen dieses Urteil hatten zunächst beide Beklagten Berufung eingelegt.
Das beklagte Unternehmen nahm die Berufung jedoch im weiteren Verlauf zurück und erfüllte seine Zahlungspflichten gegenüber den Klägerinnen vollumfänglich. Daraufhin erklärten die Klägerinnen und F. B. den verbliebenen Rechtsstreit zwischen ihnen übereinstimmend für erledigt.
Das Oberlandesgericht hatte daher keine Entscheidung in der Hauptsache mehr zu treffen, sondern nur noch über die Kosten des Rechtsstreits zu entscheiden. Die Kosten des Berufungsverfahrens wurden mit Beschluss vom 30. März 2021 den Beklagten auferlegt, da das Rechtsmittel voraussichtlich ohne Erfolg geblieben wäre.