Der Bundesgerichtshof hat am 17.05.2021 zum Aktenzeichen 3 StR 157/20 im Fall eines vorgetäuschten Versicherungsschaden die Verurteilung des Angeklagten wegen Mordes und Betruges zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe bestätigt.
Aus der Pressemitteilung des BGH Nr. 95/2021 vom 17.05.2021 ergibt sich:
Der Angeklagte wurde durch Urteil des Landgerichts Verden vom 20. September 2019 wegen Mordes und Betruges zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt.
Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen veranlasste der 48 Jahre alte Angeklagte seinen gesondert verfolgten Halbbruder, ein Wohnhaus anzuzünden, um unberechtigt Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Dabei rechnete er damit, dass sich zur Tatzeit in der Nacht Personen in dem Haus aufhielten; seinem Halbbruder täuschte er jedoch vor, dass es unbewohnt sei. Durch den Brand kamen zwei Personen ums Leben, die sich in einer Wohnung im Obergeschoss des Gebäudes befanden. In der Folge veranlasste der Angeklagte eine Versicherung mit falschen Angaben zu Abschlagszahlungen.
Der Angeklagte hat mit seiner Revision Verfahrensmängel geltend gemacht und die fehlerhafte Anwendung des materiellen Rechts gerügt.
Die revisionsrechtliche Überprüfung durch den 3. Strafsenat hat jedoch keinen Rechtsfehler ergeben. Der Senat hat deshalb die Revision im Einklang mit dem Antrag des Generalbundesanwalts durch einstimmigen Beschluss verworfen.
Das Urteil ist damit rechtskräftig.