Das Land Nordrhein-Westfalen hat der Universität Bonn die Tierversuche untersagt.
Dagegen klagte die Universität Bonn und verlor vor dem Verwaltungsgericht Köln.
Die Verwaltungsrichter führten aus, dass es über sämtliche Versuche bereits Filme oder Videos gibt und deshalb kein Tier mehr gequält werden muss. Die erneute Durchführung dieser Versuche sei daher entbehrlich, da die Filme bzw. Videos über die Versuche den Studenten vorgeführt werden könnten. Soweit es darum gehe, manuelle Fähigkeiten an den Mäusen zu erlernen – z. B. Ergreifen von Mäusen, Injektionen in Mäuse setzen.
Das Verwaltungsgericht Köln hat mit Urteil vom 22.08.2018 zum Aktenzeichen 21 K 11572/17 entschieden, dass die Universität Bonn keine Tierversuche mit Mäusen zu Ausbildungszwecken durchführen darf. Bei den beabsichtigten Versuchen sollten den Mäusen – ganz überwiegend – Psychopharmaka oder Alkohol injiziert werden. In der Folge sollten die Mäuse u. a. speziellen Herausforderungen ausgesetzt werden (Setzen in ein Labyrinth, Setzen in eine Arena, Setzen in ein mit Wasser gefülltes Becherglas, Setzen auf eine Wärmeplatte)., Temperaturmessung bei Mäusen – könnten diese Fertigkeiten isoliert an Mäusen erlernt werden, ohne dass es notwendig sei, die Versuche vollständig durchzuführen.
Das Land NRW hat damit dem Tierschutz einen wichtigen Dienst erteilt. Das Land hat verantwortungsvoll entschieden, dass auch an einer Universität zu bloßen Lehrzwecken keine lebenden Tiere gequält werden und Leid ausgesetzt werden müssen, obwohl es für dieselben Versuche schon verschiedenste Filme und Videos gibt.
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. vertritt Sie ihm Tierrecht und Tierschutzrecht!