Experten befürworten Änderungen im Infektionsschutzgesetz

17. Mai 2021 -

Die geplanten Änderungen und Ergänzungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) werden von Fachverbänden im Grundsatz nicht infrage gestellt.

Aus hib – heute im bundestag Nr. 647 vom 17.05.2021 ergibt sich:

Allerdings fordern die Verbände einige weitergehende Regelungen, wie die Anhörung zum Gesetzentwurf von Union und SPD (BT-Drs. 19/29287 – PDF, 69 KB) am Montag im Gesundheitsausschuss des Bundestages ergeben hat. Die Sachverständigen äußerten sich in der Anhörung sowie in schriftlichen Stellungnahmen.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass neben Ärzten künftig auch Apotheker Nachtragungen im Impfpass vornehmen können. Ferner sollen Hochschulen von der Verpflichtung zum Wechselunterricht nach Paragraf 28b Absatz 3 Satz 2 IfSG ausgenommen werden. Geplant sind zudem Präzisierungen zu praktischen Ausbildungen an Hochschulen, Berufsschulen oder anderen Berufsbildungseinrichtungen. So sollen die praktischen Ausbildungsabschnitte von den Ländern auch oberhalb eines Inzidenzwertes von 165 ermöglicht werden können.

Die Voraussetzungen für Flugreisen werden konkretisiert, um Infektionen vorzubeugen. Auch wird klargestellt, dass der Anspruch auf Versorgung bei Impfschäden auch bei Schädigungen durch die Corona-Schutzimpfung gilt.

Der Caritasverband begrüßte, dass die Bundesregierung angesichts der dynamischen Lage in der Pandemie die rechtlichen Regelungen kontinuierlich anpasse und nun Ausnahmeregelungen für Schulschließungen vorsehe, die Ausbildungen in den Bereichen der Gefahrenabwehr und Daseinsvorsorge beträfen. Das Gleiche müsse für Schulen des Gesundheitswesens gelten. Die Pflegeschulen und übrigen Schulen des Gesundheitswesens müssten in den Ausnahmekatalog mit aufgenommen werden. Der Verband gab außerdem zu bedenken, dass der Schutzschirm für Pflegeeinrichtungen Ende Juni auslaufe und die Ausgleichszahlungen bis Ende Dezember 2021 verlängert werden sollten.

Die Bundesärztekammer (BÄK) hob die Neuregelung im Zusammenhang mit möglichen Impfschäden hervor. Für die Impfbereitschaft der Bevölkerung sei es wichtig, dass alle Bürger wüssten, dass sie im Fall eines Impfschadens durch Versorgungsansprüche abgesichert seien. Kritisch sehen die Ärzte die geplante Regelung, wonach Apotheker im digitalen Impfausweis Nachtragungen vornehmen können. Bei der Impfdokumentation trügen Ärzte alle notwendigen Daten in den Impfausweis ein. Von dieser Regelung sollte nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden können.

Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) forderte mit Blick auf den geplanten digitalen Impfausweis eine Konkretisierung der rechtlichen und technischen Vorgaben. Zudem könnten Apotheker wie auch Ärzte nur eine allgemeine Prüfpflicht haben, ob die Impfdokumentation vollständig und nicht offensichtlich gefälscht sei. Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) monierte zu unbestimmte Vorgaben bezüglich der vorgeschriebenen Tests mit Bezug zu den praktischen Ausbildungsanteilen und verlangte eine veränderte Fassung.

Ein Vertreter des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) machte in der Anhörung auf die Dauerbelastung der Mediziner in dem Sektor aufmerksam. Es sei schwer, Nachwuchs zu bekommen. Er warnte trotz der rückläufigen Infektionszahlen vor einer zu frühen Entwarnung in der Coronakrise. Die epidemische Lage von nationaler Tragweite bestehe weiter.