Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ergreift weitere rechtliche Schritte gegen einen überraschend genehmigten Weiterbau von Nord Stream 2.
Aus der Pressemitteilung des DUH vom 17.05.2021 ergibt sich:
Das dem Bundesverkehrsministerium direkt unterstellte Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat heute den Sofortvollzug für den Weiterbau der Mega-Erdgaspipeline in deutschen Gewässern angeordnet. Mit der Anordnung wird die aufschiebende Wirkung der Klage der DUH gegen den Weiterbau zunächst aufgehoben. Der Umweltschutzverband kritisiert die überraschende Anordnung des BSH und kündigt weitere rechtliche Schritte an, um die aufschiebende Wirkung der eigenen Klage wiederherzustellen und die Bauarbeiten weiterhin zu stoppen.
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Gegen jede klimapolitische Vernunft hat das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie den Weiterbau des größten fossilen Projekts Europas ermöglicht. Dieser Beschluss des Bundesamtes verstößt außerdem gegen Geist und Wortlaut des historischen Klimaschutzurteils des Bundesverfassungsgerichtes. Es ist völlig offensichtlich, dass Bau und Betrieb von Nord Stream 2 nicht mit den Klimazielen vereinbar sind. Eine Neubewertung des fossilen Mega-Projektes Nord Stream 2 im Lichte des Verfassungsgerichtsurteiles wurde nicht vorgenommen, ist aber dringend erforderlich. Wir werden nun beim Verwaltungsgericht Hamburg beantragen, dass die aufschiebende Wirkung unserer Klage wiederhergestellt wird. Wir werden alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, um den Weiterbau dieses fossilen Mega-Projekts zu stoppen.“
Die DUH bemängelt darüber hinaus, dass das Vorgehen des BSH auch in diesem Verfahrensschritt wieder extrem intransparent ist.
Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz der DUH: „Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie scheint es für seine wichtigste Aufgabe zu halten, den Weg für Nord Stream 2 gegen alle Widrigkeiten frei zu machen. Das spiegelt sich auch in der Vorgehensweise wider: Obwohl wir mit unserer Klage gegen den Weiterbau der Pipeline direkte Verfahrensbeteiligte sind, hat uns das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie bisher nicht die vollständige Begründung für die Anordnung des Sofortvollzugs zur Kenntnis gegeben. Den eigentlichen Bescheid haben wir erst auf Nachfrage erhalten. Erstaunlich ist auch der zeitliche Ablauf: Erst am Freitag hat die Nord Stream 2 AG den Antrag auf Sofortvollzug vervollständigt – und gleich früh am heutigen Montag erfolgt die Anordnung durch das Bundesamt. Da die Genehmigung des Weiterbaus ganz offensichtlich rechtswidrig ist, werden wir vor Gericht ziehen, um einen weiteren Baustopp zu erwirken.“
Hintergrund:
Bereits im Juli 2020 hat die DUH beim OVG Greifswald Klage auf Überprüfung der Bau- und Betriebsgenehmigung von Nord Stream 2 eingereicht. Die Klage richtet sich gegen das Bergamt Stralsund. Daneben klagt die DUH vor dem Verwaltungsgericht Hamburg gegen das ebenfalls zuständige Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH). Gegenstand ist hier eine Genehmigung für den Weiterbau von Nord Stream 2 im Zeitraum von September bis Mai. Die Klage gegen das BSH hatte bis zur heutigen Anordnung des Sofortvollzugs eine aufschiebende Wirkung und hat den Weiterbau von Nord Stream 2 in deutschen Gewässern unmöglich gemacht. Beide Klagen sind anhängig.