vzbv-Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMU zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes

13. Mai 2021 -

Nach dem Beschluss des BVerfG hat das Bundesumweltministerium kurzfristig einen Referentenentwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes vorgelegt, zu dem der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nun Stellung genommen hat.

Aus dem Newsletter des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.V. vom 12.05.2021 ergibt sich:

Im Kern soll dabei das Ziel für die Minderung der Treibhausgasemissionen bis 2030 von 55 Prozent auf 65 Prozent erhöht werden. Entsprechend sollen auch die Sektorziele angepasst werden.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt, dass die Klimaziele in Deutschland für 2030 und darüber hinaus konkretisiert und angehoben werden sollen. Allerdings fehlt ein Maßnahmenkatalog zur Umsetzung der geplanten neuen Klimaziele.

Der vzbv fordert

  • die Einzahlungen der Verbraucherinnen und Verbraucher für die CO2-Bepreisung vollständig und sozial ausgewogen zurückzuerstatten. An den Zahlungen für die CO2-Bepreisung im Wärmebereich sind Vermieter und Mieter anteilig je zur Hälfte zu beteiligen.
  • einen kostengünstigen zusätzlichen Ausbau der erneuerbaren Energien. Die Teilhabe der Verbraucher ist zu verbessern.
  • verstärkte Anstrengungen zur Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudesektor mit dem Instrument „fordern und fördern“. Kurzfristig sollte dieser Ansatz im Sofortprogramm der Bundesregierung für den Gebäudesektor aufgenommen werden.
  • dass für eine klimaschonendere Mobilität der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) ausgebaut und Anreize für einen Wechsel hin zum Umweltverbund geschaffen sowie das Pkw-CO2-Label überarbeitet und die Ladeinfrastruktur für E-Autos ausgebaut und verbrauchergerecht gestaltet werden müssen.

Weitere Informationen
Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zum Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderungdes Bundes-Klimaschutzgesetzes (PDF, 474 KB)