Nichtigkeit einer arbeitsvertraglichen Verfallklausel

08. Mai 2021 -

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 26.11.2020 zum Aktenzeichen 8 AZR 58/20 entschieden, dass  eine Ausschlussklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder vorformulierten Vertragsbedingungen, nach der ausnahmslos alle Ansprüche, die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergeben, verfallen, wenn sie nicht binnen bestimmter Fristen geltend gemacht und eingeklagt werden, grundsätzlich alle wechselseitigen gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche erfasst, die die Arbeitsvertragsparteien aufgrund ihrer durch den Arbeitsvertrag begründeten Rechtsstellung gegeneinander haben und damit auch Schadensersatzansprüche aus vorsätzlicher Vertragsverletzung und aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung.

Eine solche Verfallklausel ist nichtig.