Der Bundesrat setzt sich dafür ein, die Gebühren für Gerichtsvollzieher bundesweit linear um zehn Prozent zu erhöhen.
Aus der Pressemitteilung des BR vom 07.05.2021 ergibt sich:
Er hat am 7. Mai 2021 beschlossen, einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einzubringen.
Anpassung an wirtschaftliche Entwicklung
Die letzte Gebührenerhöhung war 2013 erfolgt. Seitdem seien die Kosten für den Bürobetrieb der Gerichtsvollzieher erheblich gestiegen, begründet der Bundesrat seinen Vorschlag. Auch zur Anpassung an die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung sei eine Anhebung der Gebührensätze erforderlich.
Vor kurzem waren diverse Vergütungen für Rechtsanwälte, Insolvenzverwalter, Dolmetscher, Sachverständige und Schöffen erhöht worden (BR-Drucksache 721/20). Die daraus resultierenden Mehrbelastungen für die öffentlichen Haushalte seien durch das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 allerdings nur teilweise kompensiert worden, heißt es im Gesetzesantrag.
Wie es weitergeht
Der Vorschlag wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie kann dazu Stellung nehmen, bevor sie ihn dem Deutschen Bundestag zur Beratung und Entscheidung vorlegt.
Weitere Informationen
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes (BR-Drs. 218/21 – PDF, 368 KB)