Am 07.05.2021 hat der Bundesrat den vom Bundestag am 23.04.2021 verabschiedeten Nachtrag zum Bundeshaushaltsplan für das laufende Haushaltsjahr 2021 gebilligt.
Aus der Pressemitteilung des BR vom 07.05.2021 ergibt sich:
Finanzierung von Corona Hilfs- und Schutzmaßnahmen
Der Bundesrat macht damit den Weg frei für eine Erhöhung des Bundeshaushalts um 50 Milliarden Euro. Von den zusätzlichen Mitteln sind 25,5 Milliarden Euro für Unternehmenshilfen eingeplant. Mit weiteren Geldern sollen beim Bundesministerium für Gesundheit zusätzliche Ausgaben ausgeglichen werden, die seit Jahresbeginn geleistet wurden. Allein auf die Impfstoffbeschaffung entfallen rund 6,2 Milliarden Euro. Vorsorglich sind auch Mittel für weitere pandemiebedingte Ausgaben eingeplant, zum Beispiel für die Impf- und Testkampagne oder weitere Hilfen. Berücksichtigt werden auch Steuermindereinnahmen in Höhe von rund neun Milliarden Euro für Hilfen wie den Kinderbonus und weitere steuerliche Entlastungen.
547,7 Milliarden Euro Gesamtausgaben
Der Nachtragshaushalt sieht für 2021 Gesamtausgaben in Höhe von 547,7 Milliarden Euro vor. Die Nettokreditaufnahme soll auf 240 Milliarden Euro steigen – 60 Milliarden Euro mehr als geplant. Damit würde die Obergrenze der Schuldenregel um rund 213 Milliarden Euro überschritten.
Schnelles Verfahren
Der Bundesrat hat damit ein mehrfach verkürztes Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen: Sowohl für die Stellungnahme zum Regierungsentwurf im ersten Durchgang als auch die abschließende Beratung verzichtete er auf seine eigentlich sechs- bzw. dreiwöchigen Beratungsfristen, um zügig über die Finanzierung der Pandemiebekämpfung Beschluss fassen zu können.
Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden und rückwirkend zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.
Weitere Informationen
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages: Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 (Nachtragshaushaltsgesetz 2021 – BR-Drs. 322/21, PDF, 978 KB)
Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 (Nachtragshaushaltsgesetz 2021 – BT-Drs. 19/27800, PDF, 1,7 MB)