Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Länder bei der geplanten Novelle der Medizinerausbildung frühzeitig einzubeziehen.
Aus der Pressemitteilung des BR vom 07.05.2021 ergibt sich:
In einer am 07.05.2021 gefassten Entschließung begrüßt der Bundesrat ausdrücklich die Pläne, die Ausbildung praxisorientiert zu gestalten. Er weist aber auf verschiedene Aspekte hin, die bei der Reform der Approbationsordnung und der Umsetzung des Masterplans Medizinstudium 2020 zu beachten sind.
Personal- und Betreuungsaufwand
Dabei geht es ihm insbesondere um die Kalkulation des zusätzlichen Personal- und Betreuungsaufwands. Diese soll spezifiziert und den zu erwartenden Gewinnen in der Versorgung gegenübergestellt werden. Darüber hinaus müsse die Bundesregierung den Erfüllungsaufwand für eine angemessene Finanzierung der Lehrpraxen abbilden und den Normenkontrollrat angemessen beteiligen.
Faire Kostenaufteilung
Der Bundesrat erwartet, dass die Bundesregierung auf Basis der Kostenschätzung unverzüglich konkrete und zielorientierte Gespräche über eine faire Kostenteilung mit den Ländern aufnimmt, um eine zeitgerechte und umfassende Umsetzung der Neuregelung der ärztlichen Ausbildung zu ermöglichen.
Hochschulautonomie wahren
Die Entschließung warnt davor, durch zu kleinteilige zeitliche und inhaltliche Vorgaben für die jeweiligen Prüfungsabschnitte mittelbar auf die inhaltliche und organisatorische Gestaltung des Studiums einzuwirken – gerade mit Blick auf die verfassungsrechtlich geschützte Hochschulautonomie und Freiheit der Lehre.
Wegen der mit der Umsetzung des „Masterplans Medizinstudium 2020“ verbundenen Folgen für die Hochschule sei sorgfältig abzuwägen, wann die neue Approbationsordnung in Kraft treten soll.
Nächste Schritte
Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Forderungen des Bundesrates befasst. Feste Fristvorgaben hierzu gibt es nicht.
Weitere Informationen
Entschließung des Bundesrates – Neuregelung der ärztlichen Ausbildung praxistauglich voranbringen (BR-Drs. 318/21 – PDF, 403 KB)