Der Finanzausschuss hat den Weg für die Einführung elektronischer Wertpapiere freigemacht.
Aus hib – heute im bundestag Nr. 603 vom 05.05.2021 ergibt sich:
In der Sitzung des Ausschusses am 05.05.2021 unter Leitung der Vorsitzenden Katja Hessel (FDP) stimmten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD sowie die FDP-Fraktion dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 19/26925 – PDF, 2 MB) zu. Die Fraktionen von AfD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Zwei Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen wurden angenommen. Ein Antrag der FDP-Fraktion wurde abgelehnt.
Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung das deutsche Recht generell für elektronische Wertpapiere, also Wertpapiere ohne Urkunde, öffnen. In einem ersten Schritt soll die elektronische Begebung von Schuldverschreibungen ermöglicht werden, in kleinerem Umfang auch die Begebung von Anteilsscheinen. Die Regelung soll technologieneutral erfolgen, so sollen über Blockchain begebene Wertpapiere gegenüber anderen elektronischen Begebungsformen nicht begünstigt werden.
Die CDU/CSU-Fraktion erklärte in der Aussprache, mit dem Gesetzentwurf werde es nun erstmals möglich, Urkunden digital zu begeben. Wichtig sei, dass das Bundesfinanzministerium per Verordnungsermächtigung künftig auch Kryptofondsanteile entsprechend regeln soll. Die SPD-Fraktion betonte die Bedeutung der Tatsache, dass die Blockchain-Technologie im Gesetzentwurf aufgenommen wurde. Das Gesetz solle nach spätestens drei Jahren durch die Bundesregierung evaluiert werden. Die nächste Bundesregierung solle Vorschläge zur Einführung elektronischer Aktien machen.
Die AfD-Fraktion kritisierte, dass die Ausweitung auf elektronische Aktien im vorliegenden Gesetzentwurf fehlt. Dafür gebe es keinen Grund, das Wettbewerbspotential der elektronischen Wertpapiere bleibe so ungenutzt.
Die FDP bezeichnete den Gesetzentwurf als „kleinen Schritt“. Nur ein sehr kleiner Teil betreffe die Blockchaintechnologie, das Kryptowertpapierregister. Der Rest vollziehe lediglich nach, was andere europäische Länder längst eingeführt hätten. Die Linke sah eine Schwäche des Gesetzentwurfs im Hinblick auf Manipulationstatbestände, die sich durch den registerführenden Emittenten ergeben könnten. Hier sei die Haftung nicht ausreichend geregelt. Die Grünen kritisierten, die Bundesregierung habe die vergangene Ratspräsidentschaft nicht dazu genutzt, ein einheitliches Vorgehen bei Kryptowährungen zu verabreden. Auch sie sahen die Gefahr des Marktmissbrauchs durch den registerführenden Emittenten.
Abgelehnt wurde der Antrag der FDP-Fraktion (BT-Drs. 19/26025 – PDF, 241 KB) mit dem Titel „Einen innovationsfreundlichen Rechtsrahmen für Kryptoassets schaffen – Digitale Wertpapiere aller Art ermöglichen“. Darin fordert sie die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene für eine innovationsfreundliche Regulierung Blockchain-basierter Vermögenswerte einzusetzen und diese auch in der nationalen Gesetzgebung voranzutreiben. Die Abgeordneten begrüßen einen von der Europäischen Kommission im September 2020 vorgelegten Entwurf für ein Verordnung, die einen EU-weiten Rechtsrahmen für Kryptoassets schaffen soll. Sie fordern die Bundesregierung auf, bei der Beratung mehrere Maßgaben zu berücksichtigen. So solle sich die Verordnung auf Produkte konzentrieren, die einen klaren Bezug zu Finanzdienstleistungen oder dem Handel mit Vermögenswerten haben.
Für den Antrag stimmte die FDP, dagegen stimmten CDU/CSU und SPD sowie die Linke bei Enthaltung von AfD und Grüne.