Das Landgericht Hannover hat mit Urteil vom 04.10.2018 entschieden, dass einer jungen Frau ein Schmerzensgeld in Höhe von 300.000,00 € zusteht. Der heute 29-Jährigen war am 15. Februar 2016 von ihrem Exfreund aufgelauert worden, als sie morgens ihren Hund ausführen wollte.
Der Mann überschüttete die Frau mit einem Rohrreiniger. Dabei hatte der Mann, der bereits im August 2016 vom Landgericht Hannover zu einer 12-jährigen Freiheitsstrafe wegen schwerer Körperverletzung verurteilt worden war, beabsichtigt, die Geschädigte zu entstellen.
Durch die sehr aggressive Säure erlitt sie schwerwiegend Verletzungen im Gesicht und Dekolleté, auch Hände und Oberschenkel wurden angegriffen. Im vergangenen Jahr musste die Frau ein Auge operativ entfernen lassen, das Hörvermögen des linken Ohres ist beeinträchtigt.
Nachdem der Mann bereits 50.000,- EUR an die Frau gezahlt hatte, hielten die Richter einen weiteren Betrag von 250.000,- EUR für angemessen.
Dem Schmerzensgeld kommt im deutschen Recht eine Doppelfunktion zu: Es soll einerseits Schäden kompensieren, andererseits für Geschädigte auch Kompensation sein. Tragend war für die Kammer der vor der Tat getroffene Entschluss des Mannes, die Frau „hässlich machen“ zu wollen. Die mögliche fehlende Leistungsfähigkeit des Mannes könne bei einer Vorsatztat nicht dazu führen, dass die Entschädigung geringer ausfalle, heißt es in den Urteilsgründen.
Daneben hat das Gericht auch festgestellt, dass der Anspruch der Frau aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung herrührt. Dies hat zur Folge, dass der Mann auch im Falle eines Insolvenzverfahrens nicht von dieser Verbindlichkeit befreit würde.
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