Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat mit Urteil vom 24.01.2019 zum Aktenzeichen 76577/13 entschieden, dass Italien der erst wegen Mordes verurteilten und dann freigesprochenen US-Bürgerin Amanda Knox mehr als 18.000 Euro Entschädigung zahlen muss. Die italienischen Behörden hätten bei ihrer Befragung mehrfach ihre Menschenrechte verletzt.
So sei man nicht den Anschuldigungen der US-Amerikanerin nachgegangen, von der Polizei geschlagen und unter Druck gesetzt worden zu sein, hieß es. Außerdem habe Italien nicht zufriedenstellend begründet, warum Knox im Jahr 2007 bei einem entscheidenden Polizeiverhör keinen Anwalt gestellt bekommen habe. Damit habe Italien gegen das Recht auf ein faires Verfahren, sowie auf prozeduraler Ebene gegen das Misshandlungsverbot verstoßen.
Knox war 2009 wegen Mordes an der britischen Austauschstudentin Meredith Kercher in Italien zu einer langen Haftstrafe verurteilt worden – nach fast acht Jahren Justizgerangel kam jedoch der Freispruch für Knox. Sie hatte als „Engel mit den Eisaugen“ Bekanntheit erlangt und schon rund vier Jahre in Haft gesessen. Ein Urteil wegen falscher Verdächtigung blieb jedoch bestehen: Knox hatte nach Überzeugung der italienischen Richter einen Bekannten des Mordes an Kercher beschuldigt, obwohl sie um seine Unschuld wusste.
Die Amerikanerin machte jedoch vor dem Straßburger Gericht geltend, dass sie diese Aussage im Schockzustand nach dem Fund der Toten und unter dem Eindruck von Schlägen der Polizei gemacht habe. Außerdem habe ihr weder ein Anwalt noch ein Dolmetscher zur Seite gestanden.
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. vertritt Sie im Entschädigungsrecht.