Mieter, die sich nach dem Urteil des BVerfG zur Unwirksamkeit der Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin mit Rückforderungen ihrer Vermieter konfrontiert sehen und diese nicht aus eigener Kraft leisten können, könne nun die Sicher-Wohnen-Hilfe in Berlin beantragen.
Aus der Pressemitteilung der Senatskanzlei Berlin vom 26.04.2021 ergibt sich:
Das Bundesverfassungsgericht hat das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) mit Wirkung zum 15. April 2021 für nichtig erklärt. Für Mieter:innen, die sich nun mit Rückforderungen ihrer Vermieter:innen konfrontiert sehen und diese nicht aus eigener Kraft leisten können, hat der Senat von Berlin die Sicher-Wohnen-Hilfe aufgelegt. Im Rahmen des Leistungsrechts nach SGB II, XII und AsylbLG werden rechtmäßige Nachforderungsansprüche der Vermieter:innen vom zuständigen Amt grundsätzlich übernommen.
Anlaufstelle für alle anderen Hilfesuchenden ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. Auf der Website www.mietendeckel.berlin.de und auf der Seite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (www.stadtentwicklung.berlin.de) stehen ab sofort die nötigen Unterlagen für die Beantragung der Sicher-Wohnen-Hilfe zur Verfügung. Die Abwicklung der Auszahlung der Zuschüsse und Rückzahlungsabwicklung übernimmt die Landeshauptkasse.
Für die Gewährung des Zuschusses sollen eingereicht werden:
• Personalausweis/Meldebescheinigung
• Mietvertrag,
• Mietzahlungsnachweis für die letzten drei Monate,
• ggf. Schreiben/Forderung des Vermieters,
• eidesstattliche Versicherung (Teil des Antragsformulars), dass eine wirtschaftliche Notlage vorhanden ist, dass die Vermieter:in keine Bereitschaft erklärt hat, auf eine Nachzahlung zu verzichten oder sie zu stunden und dass eine Übernahme durch Transferleistungen nach SGB II, XII, AsylbLG nicht rechtzeitig in Anspruch genommen werden konnte.
Die eingescannten Antragsdokumente können elektronisch auf www.mietendeckel.berlin.de und www.stadtentwicklung.berlin.de hochgeladen werden. Bitte beachten Sie: eine händische Unterschrift auf dem Antrag ist trotzdem notwendig.
Weitere Auskünfte erhalten Betroffene unter mietendeckel@sensw.berlin.de. Parallel ist eine Info-Hotline geschaltet. Diese erreichen Sie montags bis freitags von 9-12 Uhr und von 13-16 Uhr unter der Berliner Telefonnummer 030-90193 9444.
Die Anträge können selbstverständlich auch per Post geschickt werden. Bitte senden Sie die ausgefüllten und unterschriebenen Anträge an die:
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
Abteilung IV M/Sicher-Wohnen-Hilfe
Fehrbelliner Platz 4
10707 Berlin
Am Eingang der Senatsverwaltung (Fehrbelliner Platz 4) finden Sie zudem einen Hausbriefkasten, in den die vollständigen Antragsunterlagen direkt eingeworfen werden können.
Eine Rückzahlung soll innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt des rückzuzahlenden Zuschusses erfolgen, in 1-2 Raten jeweils nach 6 bzw. 12 Monaten. Der Zuschuss für die Mietrückzahlungen kann ab einer ausstehenden Summe von 100 Euro beantragt werden kann.
Sebastian Scheel, Senator für Stadtentwicklung und Wohnen: „Der Senat hat versprochen, Mieter:innen finanziell zu unterstützen, die Rückzahlungsforderungen aus dem MietenWoG Bln nicht aus eigener Kraft leisten können. Dieses Versprechen haben wir innerhalb weniger Tage mit der Sicher-Wohnen-Hilfe eingelöst. So müssen auch Mieter:innen, die kein Geld zurückgelegt haben, keine Angst vor der Kündigung der Wohnung haben. Ich rufe alle Mieter:innen dringend auf, sich mit ihren Vermieter:innen über die möglichen Nachzahlungsmodalitäten zu verständigen. Kommt es zu keiner Einigung, sind sie von sich aus verpflichtet, mit der nächsten Monatszahlung der Miete den Differenzbetrag auszugleichen.“
Anspruchsberechtigt sind alle Haushalte, deren Einkommen bis zu 280 Prozent der Bundeseinkommensgrenze beträgt. Die jährliche Bundeseinkommensgrenze für einen Einpersonenhaushalt beträgt z.B. gegenwärtig 12.000 Euro/ jährlich. Für den Berliner Sicherungsfonds für Mietzahlungen sind somit z.B. Einpersonenhaushalte mit einem Einkommen von bis zu 33.600 Euro/jährlich anspruchsberechtigt. Weitere Einkommensgrenzen für andere Haushaltsgrößen werden auf den Internetseiten dargestellt.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen rät allen Betroffenen dringend, sich bei einer der kostenlosen bezirklichen Mieterberatungsstellen (https://stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/mieterberatungen.shtml) oder beim Mieterverein beraten zu lassen.