Um grenzüberschreitende Reisen wieder zu ermöglichen, haben sich die EU-Mitglieder auf ein sogenanntes Grünes Digitales Zertifikat geeinigt.
Aus dem Newsletter des EP vom 23.04.2021 ergibt sich:
Der Vorschlag der EU-Kommission, über den derzeit die Gesetzgeber Europäisches Parlament und Rat verhandeln, sieht einen EU-Rechtsrahmen vor, damit nationale Nachweise in allen EU-Staaten akzeptiert werden.
Registriert werden sollen dabei nicht nur Impfungen gegen COVID-19 sowie überstandene Corona-Infektionen sondern auch negative Corona-Tests. Nationale Behörden sollen das Zertifikat entweder als digitalen Nachweis, etwa in einer Handy-App, oder auf Wunsch auch in Papierform ausstellen.
Am 17. März 2021 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung über ein Digitales Grünes Zertifikat zur Erleichterung der Freizügigkeit in der EU vor. Zum Paket gehört auch ein Vorschlag für Drittstaatsangehörige, die sich rechtmäßig in der EU aufhalten oder dort wohnen. Das Europäische Parlament wird seinen Standpunkt dazu in der Plenarsitzung 28. April annehmen.
Reisefreiheit ohne Diskriminierung
Das Grüne Zertifikat soll die Bewegungsfreiheit im EU-Binnenmarkt sowie in den Nachbarländern Schweiz, Lichtenstein, Island und Norwegen wiederherstellen. Um die Diskriminierung nicht geimpfter Personen zu vermeiden, soll das Grüne Zertifikat auch die Möglichkeit enthalten negative COVID-19-Tests zu registrieren.
„Das Recht auf Freizügigkeit bleibt ein Grundrecht in der EU“, erklärte der für Justiz zuständige Kommissar Didier Reynders den Europaabgeordneten des Innenausschusses am 13. April. Auch die Impfung mit bisher in der EU noch nicht zugelassenen Impfstoffen wie Sputnik V sollte zertifiziert werden, forderte Justizkommissar Reynders. Da Impfungen kostenfrei erhältlich seien, müsse auch der einfache Zugang zu erschwinglichen PCR-Tests garantiert werden, forderten einige Mitglieder des EP-Innenausschusses.
Datensicherheit des Zertifikates
Die Europaabgeordneten begrüßten den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung zum Digitalen Grünen Zertifikat während der Debatte in der März-Plenarsitzung. Juan Fernando López Aguilar (S&D, ES), Vorsitzender des zuständigen Innenausschusses, sagte: „Wir brauchen das Digitale Grüne Zertifikat, um unser Vertrauen in den Schengen-Raum wiederherzustellen und gleichzeitig die COVID-19-Pandemie weiter zu bekämpfen.“
Das Grüne Zertifikat soll zeitlich allein auf die Pandemie begrenzt werden und im Einklang mit den EU-Datenschutzbestimmungen stehen. Die Daten für das Grüne Zertifikat sollen nicht zentral auf EU-Ebene gespeichert werden.
Grünes Zertifikat noch vor dem Sommer
Um den Bürger*innen dieses Grüne Zertifikat schnell zur Verfügung zu stellen, hat sich das Europäische Parlament zu einem Dringlichkeitsverfahren entschlossen. Der Rechtsrahmen soll noch vor dem Sommer verabschiedet werden. EU-Justizkommissar Reynders kündigte an, die notwendige technische Infrastruktur bis Ende Juni fertigzustellen.
Auch weltweites Reisen soll mit dem Grünen Zertifikat wieder einfacher möglich werden. Dafür setzt sich die EU für die Anerkennung des Grünen Zertifikats international ein. Im Gegenzug sollten Impfnachweise anderer Länder anerkannt werden, um transnationales Reisen wieder zu ermöglichen. Stationäre oder systematische Kontrollen an Landesgrenzen, an Flughäfen oder Bahnhöfen sollten vermieden werden.
Nächste Schritte
Das Europäische Parlament wird in seiner April-Plenarsitzung seinen Standpunkt für die weiteren Verhandlungen mit dem Rat festlegen. Die Mitgliedstaaten haben bereits betont, dass sie entschlossen sind, den Rahmen bis zum Sommer 2021 fertigzustellen.