Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb vorgelegt.
Aus hib – heute im bundestag Nr. 544 vom 22.04.2021 ergibt sich:
Die darin (BT-Drs. 19/28901 – PDF, 830 KB) enthaltenen Abwehrmechanismen sollen es Personen und Unternehmen erschweren, durch Geschäftsbeziehungen zu Staaten und Gebieten, die auf der EU-Liste der nicht kooperativen Steuergebiete geführt werden, in Deutschland Steuern zu vermeiden. Zu den vorgesehenen Maßnahmen gehört etwa die Versagung von steuerlichen Vorteilen oder Abzügen.
Der Gesetzentwurf basiert auf den Schlussfolgerungen des Rates der Europäischen Union zur sogenannten Schwarzen Liste sowie den verhandelten Maßnahmen der Gruppe Verhaltenskodex (Unternehmensbesteuerung). Die Umsetzung der Maßnahmen in nationales Recht dient laut Entwurf einem koordinierten Vorgehen der Mitgliedstaaten.