Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches (StGB) vorgelegt, mit dem Nachstellungen effektiver bekämpft und das sogenannte Cyberstalking besser erfasst werden sollen.
Aus hib – heute im bundestag Nr. 524 vom 21.04.2021 ergibt sich:
Wie es in dem Entwurf (BT-Drs. 19/28679 – PDF, 498 KB) heißt, stellt die bisherige Fassung des StGB die Strafverfolgungspraxis noch immer vor Probleme, und es bestehe daher die Notwendigkeit eine bessere und einfachere Rechtsdurchsetzung zu ermöglichen. Dabei geht es konkret um Tatbestandsmerkmale und eine angemessene Ahndung.
Gesetzlicher Anpassungsbedarf bestehe auch aufgrund des technischen Fortschritts und der damit einhergehenden Zunahme des Cyberstalkings. Über sogenannte Stalking-Apps beziehungsweise Stalkingware könnten Täter auch ohne vertiefte IT-Kenntnisse unbefugt auf E-Mail- oder Social-Media-Konten sowie Bewegungsdaten von Opfern zugreifen und so deren Sozialleben ausspähen. Cyberstalking erfolge aber nicht nur durch den unbefugten Zugriff auf Daten des Opfers, sondern insbesondere auch dadurch, dass Täter unter Vortäuschung der Identität eines Opfers etwa in sozialen Medien Konten anlegen und unter dem Namen des Opfers abträgliche Erklärungen abgeben oder Abbildungen von ihm veröffentlichen. Diese besonderen Begehungsweisen von Nachstellungstaten gelte es gesetzlich besser und rechtssicherer zu erfassen. Über den Gesetzentwurf berät der Bundestag in erster Lesung in seiner Sitzung am Donnerstag, 22. April 2021.