Die Bundesregierung will Steuervermeidung von Unternehmen verhindern und hat dazu den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz) vorgelegt.
Aus hib – heute im bundestag Nr. 518 vom 20.04.2021 ergibt sich:
Deutschland erfülle zwar bereits heute weitgehend die vorgegebenen Mindeststandards der Richtlinie, es gebe aber in einigen Bereichen Anpassungsbedarf. Der Entwurf (BT-Drs. 19/28652 – PDF, 1 MB) soll die Artikel zu Entstrickungs- und Wegzubesteuerung sowie zu Hybriden Gestaltungen umsetzen und die Hinzurechnungsbesteuerung reformieren. Die Bundesregierung rechnet mit Steuermehreinnahmen von 235 Millionen Euro jährlich.
Die Anti-Tax-Avoidance-Directive (ATAD) enthält ein Paket von Maßnahmen, die von allen Mitgliedstaaten gegen Formen von aggressiver Steuerplanung eingesetzt werden müssen.