Versammlungsverbote in Stuttgart bestätigt

20. April 2021 -

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim hat mit Beschlüssen vom 16.04.2021 in zwei Beschwerdeverfahren zu den Aktenzeichen 1 S 1304/21 und 1 S 1305/21 die Versammlungsverbote für Versammlungen im Oberen Schlossgarten und auf dem Marienplatz in Stuttgart am 17.04.2021 bestätigt.

Aus der Pressemitteilung des VGH BW Nr. 22/2021 vom 16.04.2021 ergibt sich:

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte mit Beschlüssen vom 15. April 2021 Eilanträge gegen die von der Landeshauptstadt ausgesprochenen Versammlungsverbote abgelehnt. Zur Begründung der Zurückweisung der von den Veranstaltern eingelegten Beschwerden hat der VGH ausgeführt, dass das Verwaltungsgericht zu Recht darauf abgestellt hat, dass bei der vorangegangenen Versammlung vom 13. März 2021, bei der die Antragsteller als Versammlungsleiter auftraten, die Abstandsregeln und die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, vielfach verletzt wurden.

Die Beschlüsse sind mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbar.