Berlin tritt der Bundesratsinitiative Bremens zur Änderung des Tarifvertragsgesetzes bei

20. April 2021 -

Mit der Bundesratsinitiative Bremens soll das Tarifvertragsgesetz geändert werden, um die Allgemeinverbindlich-Erklärung von Tarifverträgen zu erleichtern.

Aus der Pressemitteilung der Senatskanzlei Berlin vom 20.04.2021 ergibt sich:

So können tarifvertragliche Regelungen künftig leichter auf nicht tarifgebundene Arbeitsverhältnisse erstreckt werden. Der Senat hat heute auf Vorlage der Senatorin für Arbeit, Integration und Soziales, Elke Breitenbach, beschlossen, der Bundesratsinitiative beizutreten. Tarifvertragliche Regelungen gelten nach den Vorgaben des Tarifvertragsgesetzes zwingend nur für Beschäftigungsverhältnisse, bei denen die Beschäftigten Mitglied der tarifschließenden Gewerkschaft und die Arbeitgeber Mitglied des tarifschließenden Arbeitgeberverbandes oder selbst Abschlusspartner sind. Wegen der zunehmend geringen Tarifbindung auf Grundlage bestehender Mitgliedschaften in Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ist in vielen Branchen nur noch eine Minderheit von Arbeitsverhältnissen tarifvertraglich geregelt.

Von der im Tarifvertragsgesetz vorgesehenen Möglichkeit, Tarifverträge auch auf nicht tarifgebundene Beschäftigungsverhältnisse zu erstrecken, kann derzeit wegen der einzuhaltenden Vorgaben nicht in zufriedenstellendem Umfang Gebrauch gemacht werden. Die gesetzlichen Vorgaben sollen daher geändert werden, um eine Allgemeinverbindlich-Erklärung zu erleichtern. Somit können mehr Arbeitsverhältnisse unter den Schutz tarifvertraglicher Arbeitsbedingungen fallen.