Durch die Schaffung eines Kompetenzzentrums für Cybersicherheit zur Zusammenführung von Investitionen in Forschung, Technologie und industrielle Entwicklung im Bereich der Cybersicherheit will die EU die Sicherheit des Internets und anderer kritischer Netz- und Informationssysteme erhöhen.
Aus der Pressemitteilung des Rates der EU vom 20.04.2021 ergibt sich:
Die neue Stelle, die ihren Sitz in Bukarest (Rumänien) haben soll, wird insbesondere Mittel für den Bereich der Cybersicherheit aus den Programmen „Horizont Europa“ und „Digitales Europa“ koordinieren.
Das Europäische Kompetenzzentrum für Industrie, Technologie und Forschung im Bereich der Cybersicherheit wird mit einem Netzwerk nationaler Koordinierungszentren zusammenarbeiten, die von den Mitgliedstaaten benannt werden.
Das Zentrum wird auch die wichtigsten europäischen Akteure, darunter die Industrie, Hochschul- und Forschungseinrichtungen und andere einschlägige Organisationen der Zivilgesellschaft, zusammenbringen, um eine Kompetenzgemeinschaft für Cybersicherheit zu bilden und so das Fachwissen im Bereich der Cybersicherheit EU-weit zu steigern und zu verbreiten.
Der Rat hat heute die Verordnung zur Einrichtung des Zentrums und des Netzwerks angenommen. Im Anschluss erfolgt die endgültige Annahme durch das Europäische Parlament.
Mariana Vieira da Silva, portugiesische Staatsministerin für den Ratsvorsitz: „Das neue Kompetenzzentrum für Cybersicherheit und das Netzwerk werden eine Schlüsselrolle dabei spielen, die Sicherung der digitalen Infrastruktur, die so viele von uns täglich für Arbeit und Freizeit nutzen, und der Informationssysteme und netze in wichtigen Bereichen wie Gesundheit, Verkehr, Energie, Finanzmärkte und Banksysteme zu unterstützen. Es wird ferner die globale Wettbewerbsfähigkeit der Cybersicherheitsbranche der EU – insbesondere der KMU – fördern und unsere Führungsrolle und strategische Autonomie im Bereich der Cybersicherheit stärken.“
Das Kompetenzzentrum wird eng mit der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) zusammenarbeiten.
Nächste Schritte
Mit der heutigen Abstimmung im schriftlichen Verfahren hat der Rat seinen Standpunkt in erster Lesung festgelegt. Der Rechtsakt muss nun vom Europäischen Parlament in zweiter Lesung angenommen werden, bevor er im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wird. Die Verordnung wird 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten.