Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf für ein Tierarzneimittelgesetz und zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften vorgelegt.
Aus hib – heute im bundestag Nr. 517 vom 20.04.2021 ergibt sich:
Mit dem Entwurf (BT-Drs. 19/28658 – PDF, 2,4 MB) soll ein Tierarzneimittelgesetz als eigenständiges neues Stammgesetz erlassen werden. Zeitgleich sollen im Arzneimittelgesetz die auf Tierarzneimittel bezogenen Bestimmungen aufgehoben werden. Damit kommt die Bundesregierung EU-rechtlichen Vorgaben nach. Der Nutzen des Gesetzes bestehe darin, „das hohe Niveau des Gesundheitsschutzes von Mensch und Tier, das durch kohärente Rechtsvorschriften zu Tierarzneimitteln und hohe Qualitätsstandards für Tierarzneimittel sichergestellt wird, auch weiterhin aufrechtzuerhalten und bei der Entwicklung und Vermarktung von Tierarzneimitteln im Geltungsbereich dieses Gesetzes spürbare Effizienzgewinne zu erzielen“.