Die vorübergehende Befreiung von Zöllen und Mehrwertsteuer (MwSt) auf Einfuhren von medizinischen Geräten und Schutzausrüstungen, die im Kampf gegen COVID-19 gebraucht werden, gilt nun bis zum 31.12.2021.
Aus EU-Aktuell vom 20.04.2021 ergibt sich:
Am 19.04.2021 beschloss die Europäische Kommission, die bestehende Befreiung nicht bis Ende des Monats auslaufen zu lassen, sondern bis Jahresende zu verlängern. Damit werden die Mitgliedstaaten bei der Beschaffung von Ausrüstung wie Masken oder Beatmungsgeräten für das medizinische Personal und die Patienten entlastet. Die Einfuhren dieser Güter aus Nicht-EU-Ländern sind nach wie vor erheblich.
Die Befreiung ist Teil der seit Frühjahr 2020 geltenden Sonderregeln in Reaktion auf COVID-19 im Bereich Steuern und Zölle. Gestern folgte der Beschluss auf einem Vorschlag der Kommission, Waren und Dienstleistungen, die die Europäische Kommission, Einrichtungen und Agenturen der EU den Mitgliedstaaten und Bürgern in Krisenzeiten wie Notlagen im Bereich der öffentlichen Gesundheit zur Verfügung gestellt haben, von der Mehrwertsteuer zu befreien. Im Dezember 2020 hatte sich der Rat auf neue Maßnahmen verständigt, die auf einem Vorschlag der Kommission beruhen und die befristete Anwendung eines Mehrwertsteuer-Nullsatzes auf COVID-19-Impfstoffe und entweder ermäßigte oder Nullsteuersätze auf innerhalb der EU verkaufte COVID-19-Testkits ermöglichen, sofern die Mitgliedstaaten dies wünschen.