Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert Nachbesserungen bei der geplanten Modernisierung des Verbraucherrechts.
Aus dem Newsletter des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.V. vom 19.04.2021 ergibt sich:
Anlass ist eine Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages. Im Wettbewerbsrecht geht es vor allem um die Einführung eines neuen Schadensersatzanspruchs für Verbraucherinnen und Verbraucher bei Irreführung und Täuschung. Laut Gesetzentwurf sollen entsprechende Ansprüche bereits nach sechs Monaten verjähren. Im vorangegangen Referentenentwurf waren noch drei Jahre vorgesehen. Für Sammelklagen bei Massenschäden wie dem Abgasskandal wäre der neue Anspruch damit kaum wirksam. Bei den neuen Transparenzpflichten für Online-Marktplätze und den verschärften Regelungen für Kaffeefahrten müssen noch einige Lücken geschlossen werden. So müssen unter anderem alle Online-Marktplätze – auch die für Finanzdienstleistungen – in den Anwendungsbereich aufgenommen werden. Beim Schutz vor unerwünschten Haustürgeschäften sind bislang gar keine Verbesserungen für Verbraucher vorgesehen.
Die vorliegenden Gesetzentwürfe enthalten zwar einige Verbesserungen für Verbraucherinnen und Verbraucher, bleiben aber insgesamt deutlich hinter den Erwartungen zurück. Der vzbv fordert den Deutschen Bundestags deshalb auf, in zentralen Bereichen nachzubessern.
Schadensersatzregelung unzureichend
„Der neue Schadensersatzanspruch für Verbraucher wegen Irreführung muss insgesamt viel praxisfreundlicher gestaltet werden. Er droht sonst in der Breite wirkungslos zu werden“, sagt Roland Stuhr, Referent im Team Recht und Handel, der den vzbv bei der heutigen Anhörung vertritt. Er kritisiert vor allem die extrem kurze Verjährungsfrist von sechs Monaten, die Sammelklagen weitgehend verhindern würde. Der Schadensersatzanspruch ist ebenso wie die künftige europäische Sammelklage Teil des New Deal for Consumers, mit dem vor allem die Durchsetzung des Verbraucherrechts erleichtert werden soll.
Transparenz bei Online-Marktplätzen
Der vzbv begrüßt die neuen Regelungen für mehr Transparenz auf Online-Marktplätzen, fordert aber auch hier, Schutzlücken zu schließen. „Nicht nachzuvollziehen ist die Ausnahme für Online-Marktplätze, die Finanzdienstleistungen anbieten“, so Stuhr. Angesichts zahlreicher Online-Marktplätze, die sowohl selbst verkaufen wie auch vermitteln, muss zudem noch deutlicher auf den tatsächlichen Vertragspartner hingewiesen werden. „Es muss für Verbraucher leicht erkennbar sein, ob ein Marktplatz selber oder eine Dritter Vertragspartner wird“.
Mangelhafter Schutz vor Haustürgeschäften
Enttäuschend ist, dass der Gesetzesentwurf keinen besseren Schutz vor unerwünschten Haustürgeschäften vorsieht. Laut einer repräsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag des vzbv vom November 2020 halten 98 Prozent der Verbraucher diese für keine gute Möglichkeit, um Verträge abzuschließen oder Produkte zu kaufen. Der vzbv fordert deshalb einen besseren Schutz vor Haustürbesuchen. Diese sollten – ebenso wie Telefonwerbung – nur nach vorheriger Einwilligung zulässig sein. Bei unbestellten Haustürbesuchen muss außerdem der Widerruf erleichtert werden.
Verbesserungen bei Kaffeefahrten
Zu begrüßen sind die geplanten Verschärfungen beim Vorgehen gegen unseriöse Anbieter von Kaffeefahrten. Der vzbv fordert allerdings, dass auch Finanzdienstleistungen und Pauschalreisen in die Liste der Vertriebsverbote auf Kaffeefahrten aufgenommen werden.
Weitere Informationen
Schadensersatz für Verbraucher ermöglichen – Handlungsspielraum der EU-Modernisierungsrichtlinie nutzen (PDF, 574 KB)
Transparenz auf Online-Marktplätzen und Schutz vor unerwünschten Haustürgeschäften (PDF; 232 KB)