Steuer auf Online-Poker und virtuelles Automatenspiel

15. April 2021 -

Der Bundesrat will Online-Poker und virtuelles Automatenspiel ebenso besteuern wie vergleichbare andere Glücksspielformen und hat dazu den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes und der Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz vorgelegt.

Aus hib – heute im bundestag Nr. 485 vom 14.04.2021 ergibt sich:

Hintergrund ist die Legalisierung dieser beiden Spielformen ab dem Sommer. Der Glückspielstaatsvertrag 2021, der im Juli 2021 in Kraft treten soll, lässt die Veranstaltung von virtuellem Automatenspiel und Online-Poker erstmals auf Basis einer für alle Länder einheitlich erteilten Erlaubnis der Aufsichtsbehörde zu. Da sie bislang nicht legal waren, gab es im bisherigen Rennwett- und Lotteriegesetz keine Vorgaben zur Besteuerung dieser Formen.

Der Vorschlag des Bundesrats lautet, Online-Poker und virtuelles Automatenspiel künftig wie Rennwetten, Sportwetten, öffentliche Lotterien und Ausspielungen zu besteuern. Als Bemessungsgrundlage soll jeweils der geleistete Spieleinsatz abzüglich der Steuer herangezogen werden, wovon sämtliche Aufwendungen des Spielers zur Teilnahme am Spiel erfasst sind. Die beiden neuen Formen sollen jeweils mit 5,3 Prozent der Bemessungsgrundlage besteuert werden. Die Lotteriesteuer würde unverändert 20 Prozent betragen. Die Länder gehen von Steuermehreinnahmen in Höhe von 365 Millionen Euro jährlich aus.

Insgesamt wollen die Länder das Rennwett- und Lotteriegesetz modernisieren und an aktuelle Verhältnisse anpassen.

Weitere Informationen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes und der Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz (BT-Drs. 19/28400 – PDF, 1,3 MB)