Die Berliner Senatskanzlei und die Brandenburger Staatskanzlei haben sich darauf verständigt, das Verfahren zur Novellierung des RBB-Staatsvertrages vorerst auszusetzen, da noch inhaltliche Fragen zu klären sind.
Aus der Pressemitteilung der Berliner Senatskanzlei vom 15.04.2021 ergibt sich:
Mit dieser Entscheidung kann der Staatsvertrag nicht mehr in der laufenden Berliner Legislaturperiode beschlossen werden. Die Fragen betreffen insbesondere den Modellversuch, wonach dem RBB die Möglichkeit eingeräumt werden sollte, perspektivisch einen RBB-Radiosender ausschließlich im Internet zu verbreiten, entweder als Live-Stream des linearen Programms oder als Telemedienangebot.
Staatssekretär Christian Gaebler, Chef der Berliner Senatskanzlei, und Staatssekretär Benjamin Grimm, Medienstaatssekretär in der Brandenburger Staatskanzlei, bedauern diesen jetzt notwendig gewordenen Schritt.
Grimm: „Den rbb-Staatsvertrag fasst man nicht alle Jahre an und daher muss es unser Anspruch sein, dem Sender bei der Novellierung eine klare Zukunftsperspektive zu geben. Wir können nicht ständig über eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks reden und gleichzeitig bei der Novellierung in der Vergangenheit verharren.“ Gaebler: „Wir haben sehr für einen Modellversuch geworben, bei dem radioeins oder radiofritz perspektivisch ausschließlich im Internet hätte übertragen werden können. Allen ist doch klar: Das ist die Zukunft! Wir mussten aber feststellen, dass eine solche Reform derzeit nicht konsensfähig ist und werden die Novellierung daher verschieben.“
Unterdessen hat die länderübergreifende Debatte zu Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wieder deutlich an Fahrt aufgenommen. Eine von der Rundfunkkommission eingesetzte Arbeitsgruppe erarbeitet derzeit konkrete Vorschläge für eine Reform. Sie soll voraussichtlich im Rahmen der MPK im 1. Halbjahr 2022 unterzeichnet werden. Die Länder Berlin und Brandenburg haben sich hier stets für mutige Schritte ausgesprochen und werden sich auch in den laufenden Prozess engagiert einbringen.
Mit der Novellierung sollte staatsvertraglich auch geregelt werden, dass die arbeitnehmerähnlichen Beschäftigten des RBB künftig im Personalrat vertreten sind. Diese Besserstellung gegenüber der jetzigen Freienvertretung sollte mit der kommenden Personalratswahl 2024 wirksam werden. Für die Aushandlung der Novelle soll jetzt die noch für dieses Jahr vom Bund in Aussicht gestellte Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes berücksichtigt werden.
Mit der jetzt gestoppten Novellierung war gemäß den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur verfassungskonformen Zusammensetzung der Aufsichtsgremien außerdem eine Erweiterung des Rundfunkrats geplant. Menschen mit Behinderungen sowie Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, Transsexuelle, Intersexuelle und Queer (LSBTTIQ*) sollten künftig ihre Sichtweisen und Erfahrungen in den RBB einbringen und damit zu einem facettenreichen Bild des Gemeinwesens beitragen.
Im Rahmen der Verbände- Anhörung zum Entwurf des neuen rbb-Staatsvertrages waren die geplanten Verbesserungen auf weitgehend positive Resonanz gestoßen. Gaebler und Grimm: „Wir bedauern ausdrücklich, dass die neben der Flexibilisierung der Auftragserfüllung geplanten Verbesserungen für die arbeitnehmerähnlichen Beschäftigten des RBB und für die Vielfalt im Rundfunktrat jetzt noch nicht umgesetzt werden können. Die Ergebnisse der Anhörung sind aber nicht verloren, sondern werden wieder aufgegriffen, sobald die Novellierung nach der Wahl des Berliner Abgeordnetenhauses erneut angegangen wird.“