Soldaten in Verwendungen mit besonders hohen Sicherheitsanforderungen der Bundeswehr sollen zukünftig einer intensiveren und erweiterten Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden.
Aus hib – heute im bundestag Nr. 494 vom 15.04.2021 ergibt sich:
Zudem sollen Reservisten vor Antritt eines Reservedienstes einer einfachen Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 19/28126 – PDF, 995 KB) zur Änderung des Soldatengesetzes und des Reservistengesetzes vor.
Die Bundesregierung verweist in ihrer Gesetzesvorlage darauf, dass Soldaten in bestimmten Verwendungen aufgrund ihrer besonders qualifizierenden Ausbildung und ihrer Kenntnisse „über eine individuelle militärische Wirkfähigkeit“ verfügen, welche diejenigen anderer Soldaten „deutlich übersteigt“. Dazu gehörten beispielsweise herausragende Kampffertigkeiten mit und ohne Waffen, besondere Kenntnisse über die Einsatzmöglichkeiten von Sprengmitteln oder Kompetenzen für Cyberoperationen. Die Folgen eines Missbrauchs dieser Kenntnisse und Fähigkeiten könnten sehr weitreichend sein. Deshalb dürfe der Rechtsstaat solche Fähigkeiten nur an Personen vermitteln, bei denen Sicherheitsrisiken auszuschließen sind. Die einfachen Sicherheitsüberprüfungen bei Reservisten sollen zudem ausschließen, dass Personen mit fragwürdigen Einstellungen, beispielsweise im Zusammenhang mit Extremismus, Terrorismus oder Gewaltgeneigtheit, Zugang zu Waffen und Munition erhalten.