DRB begrüßt vereinheitlichte Pandemie-Regeln durch Bundesgesetz

13. April 2021 -

Der Deutsche Richterbund (DRB) hat die Pläne für ein Bundesgesetz mit einheitlichen Vorgaben im Kampf gegen die Corona-Pandemie begrüßt.

Aus der Pressemitteilung des DRB Nr. 3/2021 vom 12.04.2021 ergibt sich:

„Es ist wichtig für eine möglichst breite gesellschaftliche Akzeptanz der Corona-Beschränkungen, dass der Bundestag die Voraussetzungen für die Grundrechtseingriffe selbst festlegt“, sagte der DRB-Vorsitzende Joachim Lüblinghoff am Montag in Berlin. Im demokratischen Rechtsstaat seien die wesentlichen Entscheidungen in den Parlamenten zu treffen. „Der Bundestag gehört auf dem weiteren Weg durch die Pandemie deshalb stärker als bisher ins Zentrum.“

Enge gesetzliche Leitplanken für Schutzmaßnahmen der Exekutive führten zu mehr Rechtssicherheit und auch zu größerer Einheitlichkeit in den Ländern. „Je konkreter der Bundestag die Eingriffsbefugnisse für die Exekutive ausgestaltet, desto besser sind zudem die Aussichten, dass darauf gestützte Freiheitsbeschränkungen einer gerichtlichen Kontrolle standhalten“, erklärte der DRB-Vorsitzende. „Es gilt dabei im Lichte des jeweiligen Infektionsgeschehens immer wieder abzuwägen, ob es mildere, vergleichbar wirksame Alternativen zu breit angelegten Freiheitsbeschränkungen gibt.“