Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes über die Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds und zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften vorgelegt.
Aus hib – heute im bundestag Nr. 433 vom 06.04.2021 ergibt sich:
Damit soll das bisherige System der Insolvenzsicherung verbessert werden. Hintergrund sind laut Entwurf (BT-Drs. 19/28172 – PDF, 1,3 MB) Schwachstellen und Gefahren wegen eines unzureichenden Deckungsschutzes.
Der Entwurf sieht vor, dass die Insolvenzsicherung künftig über einen Reisesicherungsfonds erfolgt, der in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung organisiert ist und ein Fondsvermögen verwaltet, in das die Reiseveranstalter einzahlen. Der Reisesicherungsfonds solle die Absicherungsformen, die von den Versicherungen und Banken angeboten werden, grundsätzlich ablösen.
Die Voraussetzungen hierfür würden mit dem Reisesicherungsfondsgesetz als neuem Stammgesetz geschaffen. Die Rechtsverordnung werde Ausnahmen für Kleinstunternehmen enthalten. Zugleich werde die derzeit vorgesehene Möglichkeit der Kundengeldabsicherer gestrichen, ihre Haftung für die von ihnen in einem Geschäftsjahr insgesamt zu erstattenden Beträge auf 110 Millionen Euro zu begrenzen.
Zum Hintergrund heißt es in dem Entwurf, die Insolvenz des Touristikkonzerns Thomas Cook habe gezeigt, dass die Möglichkeit der Haftungsbegrenzung auf 110 Millionen Euro zu Unsicherheit führt und die Gefahr begründet, dass Reisende nicht EU-richtlinienkonform entschädigt werden. Die erste Lesung des Entwurfs soll am 16. April 2021 stattfinden.