Die Europäische Kommission hat am 06.04.2021 drei Verordnungen für den Drohnenbetrieb veröffentlicht.
Aus EU-Aktuell vom 06.04.2021 ergibt sich:
Sie schaffen die Voraussetzungen dafür, dass sowohl Drohnen als auch bemannte Luftfahrzeuge sicher in einem Teil des Luftraums, dem sogenannten U-Space, operieren können. „Das U-Space-Paket ist ein weiterer Schritt, mit dem ein gut funktionierendes, vertrauenswürdiges und förderliches Umfeld für den gesamten Drohnensektor in Europa geschaffen wird“, sagte EU-Verkehrskommissarin Adina Vălean. „Diese Vorschriften, die gemeinsam mit der Europäischen Agentur für Flugsicherheit, den EU-Mitgliedstaaten und Branchenexperten entwickelt wurden, werden einen komplexeren und automatisierten unbemannten Betrieb ermöglichen, der sicher und umweltfreundlich ist.“
Mit den Verordnungen erhalten Drohnenbetreiber die Möglichkeit, komplexere Operationen über größere Entfernungen durchzuführen, insbesondere im überfüllten, niedrigen Luftraum (unter 120 Meter) und wenn sie außer Sichtweite sind.
Die neuen EU-Regeln harmonisieren die Bedingungen, die für den sicheren Betrieb von bemannten und unbemannten Luftfahrzeugen erforderlich sind, um Kollisionen zwischen Drohnen und anderen Luftfahrzeugen zu verhindern und die Risiken des Drohnenverkehrs am Boden zu mindern.
Die U-Space-Verordnungen sind Teil der „Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität“, die den Grundstein dafür legt, wie das EU-Verkehrssystem seine grüne und digitale Transformation erreichen und widerstandsfähiger gegen zukünftige Krisen werden kann. Das Regelungspaket wird nun im April in Kraft treten und ab dem 26. Januar 2023 gelten.