Verurteilung wegen Mordes an Bad Kreuznacher Gastwirt rechtskräftig

01. April 2021 -

Der Bundesgerichtshof hat am 16.03.2021 zum Aktenzeichen 2 StR 36/21 die Verurteilung eines 28-jährigen Mannes wegen Mordes an einem Bad Kreuznacher Gastwirt zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe bestätigt.

Aus der Pressemitteilung des BGH Nr. 70/2021 vom 31.03.2021 ergibt sich:

Nach den Feststellungen des Landgericht Limburg trat der 28-jährige Angeklagte am 1. September 2019 in Wetzlar von hinten an das Auto eines Gastwirts aus Bad Kreuznach heran und feuerte mit einer Pistole sieben Schüsse ab. Dadurch wurde der 39-Jährige getötet, der Beifahrer überlebte den Angriff unverletzt. Motiv des geständigen Angeklagten war Rache für einen tödlichen Familienstreit in der Türkei. Das Landgericht hat bei der Tat das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt angesehen. Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit versuchtem Mord zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Der 2. Strafsenat des BGH hat die Revision des Angeklagten verworfen.

Die Überprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.