Lebenslange Haft wegen Doppelmordes an Eltern bestätigt

26. März 2021 -

Der Bundesgerichtshof hat am 23.03.2021 zum Aktenzeichen 6 StR 100/21 entschieden, dass das Urteil des Landgerichts Rostock wegen Doppelmords eines Sohnes an seinen Eltern rechtmäßig ergangen ist und die Revision zurückzuweisen ist.

Aus der Pressemitteilung des BGH Nr. 68/2021 vom 26.03.2021 ergibt sich:

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Mordes in zwei tateinheitlichen Fällen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld bejaht. Nach den Feststellungen des Landgerichts tötete der noch in seinem „Jugendzimmer“ lebende 39 Jahre alte Angeklagte in den frühen Morgenstunden des 31. Dezember 2019 seine Eltern. Zunächst schlug er seinem schlafenden Vater mit einem Hammer auf den Kopf, fügte ihm dann 21 Messerstiche zu und stach anschließend 41 Mal auf seine gerade erst erwachte Mutter ein. Der Angeklagte tötete seine Eltern aus niedrigen Beweggründen, weil er ihre Aufforderung, auszuziehen, nicht hinnehmen wollte. Heimtückisch handelte er, indem er die Arg- und Wehrlosigkeit beider Elternteile bewusst zur Tötung ausnutzte.

Der 6. Strafsenat des BGH hat die Revision des Angeklagten verworfen.

Nach Auffassung des BGH hat die Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben. Das Urteil ist damit rechtskräftig.