Grünes Licht für Änderung des BND-Gesetzes

26. März 2021 -

Nur einen Tag nach der Beschlussfassung im Bundestag hat am 26.03.2021 auch der Bundesrat das „Gesetz zur Änderung des BND-Gesetzes zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sowie des Bundesverwaltungsgerichts“ gebilligt.

Aus der Pressemitteilung des BR vom 26.03.2021 ergibt sich:

Mit Urteil vom 19. Mai 2020 hatte das Bundesverfassungsgericht erstmals entschieden, dass sich auch Ausländerinnen und Ausländer im Ausland auf die Grundrechte des Telekommunikationsgeheimnisses und der Pressefreiheit berufen können. Infolgedessen mussten die einschlägigen Normen des BND-Gesetzes grundlegend überarbeitet werden.

Überwachung von Ausländern im Ausland

Die bisherige Gesetzeslage ließ die strategische Überwachung der Telekommunikation von Personen im Ausland durch den Bundesnachrichtendienst zu, trug aber dabei nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts den Grundrechten nicht hinreichend Rechnung. Aus deren Anwendbarkeit auch für Ausländer im Ausland folgt danach insbesondere, dass die Überwachung auf hinreichend bestimmte Zwecke begrenzt und durch diese kontrollfähig strukturiert werden muss. Zudem müssen Schutzvorkehrungen etwa für Journalisten und Rechtsanwälte getroffen werden. Hinsichtlich der Datenübermittlung müssen ein hinreichend gewichtiger Rechtsgüterschutz und ausreichende Eingriffsschwellen gewährleistet sein. Außerdem müsse eine ausgebaute unabhängige kontinuierliche Rechtskontrolle erfolgen, die einen umfassenden Kontrollzugriff ermöglicht.

Grundrechten wird jetzt Rechnung getragen

Die Gesetzesnovelle setzt diese Vorgaben nun um und stellt die Arbeit des Bundesnachrichtendienstes im Rahmen der technischen Aufklärung auf eine rechtssichere und bestimmte Rechtsgrundlage. Die Erhebung personenbezogener Daten im Rahmen der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung muss künftig bestimmten qualifizierten Aufklärungszwecken auf der Grundlage eigens zuvor festgelegter Maßnahmen unterliegen. Zusätzliche Hürden sind bei besonderen Formen der Datenerhebung vorgesehen. Eingeführt werden auch Maßgaben zum Schutz bestimmter Vertraulichkeitsbeziehungen und des Kernbereichs privater Lebensgestaltung.

Das Gesetz enthält – wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert – konkrete Maßgaben zur Aussonderung der Telekommunikationsdaten von Deutschen und Inländern, einer Begrenzung des Volumens der zu erhebenden Daten sowie einer Erhebungsgrundlage für Verkehrsdaten ohne den vorherigen Einsatz von Suchbegriffen. Darüber hinaus gestaltet es die Übermittlung personenbezogener Daten aus der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung neu setzt die vom Bundesverfassungsgericht geforderten Maßstäbe im Rahmen der Kooperation mit ausländischen Nachrichtendiensten um.

Zudem führt das Gesetz den Unabhängigen Kontrollrat ein – eine oberste Bundesbehörde mit institutioneller Eigenständigkeit, die ausschließlich mit Richtern und Richterinnen des Bundesgerichtshofs und/oder des Bundesverwaltungsgerichts besetzt und daher als gerichtsähnliches Kontrollorgan ausgestaltet ist.

Weitere höchstrichterliche Urteile umgesetzt

Neben der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts setzt die Novelle auch die Vorgaben zweier Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2017 um. Dieses hatte entschieden, dass die Speicherung von Daten in dem bis zu diesem Zeitpunkt durch den Bundesnachrichtendienst genutzten Verkehrsdatenanalysesystem (VERAS) einen Grundrechtseingriff darstellt. In VERAS wurden Verkehrsdaten der Kommunikation von deutschen Staatsangehörigen, inländischen juristischen Personen oder sich im Bundesgebiet aufhaltenden Personen mit dem Ausland gespeichert. Dies ist nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nur zulässig, wenn eine spezielle gesetzliche Rechtsgrundlage vorhanden ist. Diese wurde nunmehr geschaffen.

Gesplittetes Inkrafttreten

Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt kann das Gesetz wie geplant in Kraft treten. Einige Änderungen treten am Tag nach der Verkündung in Kraft, der Großteil erst am 1. Januar 2022.

Weitere Informationen

Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des BND-Gesetzes zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sowie des Bundesverwaltungsgerichts (BT-Drs. 19/26103 – PDF, 2 MB)

Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages: Gesetz zur Änderung des BND-Gesetzes zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sowie des Bundesverwaltungsgerichts (BR-Drs. 236/21 – PDF, 333 KB)