BRAK-Stellungnahme 26/21 zum Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts

25. März 2021 -

Die BRAK begrüßt den vom Bundeskabinett Anfang Februar 2021 beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts.

Aus BRAK, Newsletter „Nachrichten aus Berlin“ Nr. 6/2021 vom 24.03.2021 ergibt sich:

Mit dem Entwurf soll das bislang bestehende Nebeneinander von bundes- und landesrechtlichen Regelungen abgeschafft und das Stiftungsrecht einheitlich geregelt werden. Zudem soll ein zentrales Stiftungsregister geschaffen werden, in dem alle rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts mit Publizitätswirkung eingetragen werden. So soll für Stiftungen eine vergleichbare Transparenz wie bei Handels- und Unternehmensregister geschaffen werden.

In ihrer Stellungnahme unterstützt die BRAK ausdrücklich das Vorhaben, das Stiftungsrecht in §§ 80 ff. BGB einheitlich zu regeln, ohne es hierbei grundlegend zu ändern und die Rechtsform der Stiftung gänzlich umzugestalten. Sie begrüßt ferner die neuen bundesrechtlichen Vorschriften zum Verwaltungssitz und zum Vermögen der Stiftung, zur Änderung der Stiftungssatzung und zur Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen; auch die erweiterten Pflichten der Organe der Stiftung hält die BRAK für sinnvoll.

Ebenso begrüßt die BRAK die geplante Einführung eines Stiftungsregisters mit Publizitätswirkung ausdrücklich. Die vorgesehene Ausgestaltung mit deklaratorischer Wirkung sowie die Ansiedelung beim Bundesamt für Justiz sind aus ihrer Sicht sinnvoll.

Weitere Informationen
Stellungnahme der BRAK Nr. 26/2021 zum Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts (PDF, 124 KB)