Kommission legt EU-Strategie für Kinderrechte vor

25. März 2021 -

Die Europäische Kommission hat am 24.03.2021 die erste umfassende EU-Kinderrechtsstrategie sowie einen Vorschlag zur Einführung einer Europäischen Kindergarantie angenommen.

Aus EU-Aktuell vom 24.03.2021 ergibt sich:

Ziel ist, die Kinderrechte zu stärken, die bestmöglichen Voraussetzungen für Kinder zu schaffen und die Chancengleichheit von Kindern zu fördern, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind. Zur Vorbereitung beider Initiativen holte die Kommission zusammen mit weltweit führenden Kinderrechtsorganisationen die Ansichten von über 10 000 Kindern ein. Die COVID-19-Pandemie hat die Herausforderungen von Angelegenheiten, die Kinder betreffen, – beispielsweise Risiken im digitalen Raum wie Cybermobbing – noch verschärft.

Die für Demokratie und Demografie zuständige Kommissionsvizepräsidentin Dubravka Šuica erklärte: „Diese neue umfassende Strategie der EU für die Rechte des Kindes ist ein Meilenstein in unserer Arbeit für und mit Kindern.“ Die Strategie erneuere das Engagement für den Aufbau gesünderer, resilienter und gleichberechtigter Gesellschaften für alle, in denen alle Kinder einbezogen, geschützt und mündig gemacht werden. „Die Politik von heute und morgen wird sowohl für als auch gemeinsam mit unseren Kindern gemacht. So stärken wir unsere Demokratien.“

2019 lebten fast 18 Millionen Kinder in der EU (22,2 Prozent der kindlichen Bevölkerung) in Haushalten, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht waren. Dies führt zu einem generationenübergreifenden Kreislauf der Benachteiligung mit tief greifenden‐ und langfristigen Auswirkungen auf Kinder.

Nicolas Schmit, EU-Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte, sagte: „Dies sollte in Europa undenkbar sein. Im vergangenen Jahr wurden diese bereits bestehenden Ungleichheiten noch größer. Wir müssen diesen gefährlichen Kreislauf durchbrechen und dafür sorgen, dass bedürftige Kinder unabhängig von ihrem Hintergrund Zugang zu gesunder Mahlzeit, Bildung, Gesundheitsversorgung und angemessenem Wohnraum haben. Die Kommission ist bereit, die Mitgliedstaaten auf jede Art und Weise zu unterstützen, um das Leben von Kindern wirklich zu verändern.“

EU-Kinderrechtsstrategie

Die EU-Kinderrechtsstrategie umfasst sechs Themenbereiche:

  • Kinder als Akteure des Wandels im demokratischen Leben: Die Kommission schlägt eine Reihe von Maßnahmen vor – von der Erstellung kinderfreundlicher Rechtstexte bis hin zu Konsultationen mit Kindern im Rahmen der Konferenz zur Zukunft Europas und der Umsetzung des Klimapakts und des Grünen Deals. Die Mitgliedstaaten sollten auch die Teilhabe von Kindern am bürgerlichen und demokratischen Leben fördern.
  • Recht der Kinder, ihr Potenzial unabhängig von ihrem sozialen Hintergrund voll auszuschöpfen: Die Kommission strebt eine Europäische Kindergarantie zur Bekämpfung der Kinderarmut und der sozialen Exklusion an. Die Kommission wird zudem auf Themen wie die mentale Gesundheit von Kindern eingehen und an der Förderung gesunder und nachhaltiger Lebensmittel in Schulen in der EU mitarbeiten. Die Kommission wird sich um bessere EU-weite Standards für frühkindliche Bildung und Betreuung und den Aufbau einer inklusiven, hochwertigen Bildung bemühen.
  • Recht der Kinder auf Gewaltfreiheit: Die Kommission wird Rechtsvorschriften zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt vorschlagen und Empfehlungen zur Verhütung schädlicher Praktiken gegenüber Frauen und Mädchen vorlegen. Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, integrierte Kinderschutzsysteme aufzubauen und ihre Funktionsweise sowie die Reaktion auf Gewalt in Schulen zu verbessern und Rechtsvorschriften zu erlassen, die körperliche Züchtigung in allen Umgebungen untersagen.
  • Recht von Kindern auf eine kindgerechte Justiz als Opfer, Zeugen, Verdächtige, Angeklagte oder Partei eines Gerichtsverfahrens: Die Kommission wird z. B. einen Beitrag zur spezialisierten justiziellen Aus- und Fortbildung leisten und mit dem Europarat zusammenarbeiten, um die Leitlinien von 2010 für eine kinderfreundliche Justiz umzusetzen. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, beispielsweise Schulungen zu unterstützen und solide Alternativen zu gerichtlichen Maßnahmen wie Alternativen zur Inhaftnahme oder Mediation in Zivilsachen zu entwickeln.
  • Recht der Kinder auf Sicherheit im digitalen Umfeld und auf Nutzung der sich dort bietenden Chancen Die Kommission wird die Europäische Strategie für ein besseres Internet für Kinder aktualisieren, und das vorgeschlagene Gesetz über digitale Dienste soll sichere Online-Erfahrungen bieten. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, die Vorschriften zum Schutz von Kindern in der überarbeiteten Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste wirksam umzusetzen und die Entwicklung grundlegender digitaler Kompetenzen von Kindern zu unterstützen. Darüber hinaus fordert die Kommission IKT-Unternehmen nachdrücklich auf, schädliche Verhaltensweisen im Internet zu bekämpfen und illegale Inhalte zu entfernen.
  • Weltweites Eintreten für die Rechte von Kindern: Die Rechte des Kindes sind universell, und die EU bekräftigt ihr Engagement für den Schutz, die Förderung und die Einhaltung dieser Rechte weltweit und auf multilateraler Ebene. Dies soll beispielsweise erreicht werden, indem 10 Prozent der Mittel für humanitäre Hilfe für Bildung in Notsituationen und anhaltenden Krisen bereitgestellt werden. Die Kommission wird bis 2022 einen Jugendaktionsplan ausarbeiten, um die Beteiligung von Jugendlichen und Kindern weltweit zu fördern und die Kapazitäten zum Schutz von Kindern mittels der EU-Delegationen zu stärken. Darüber hinaus verfolgt die Kommission eine Nulltoleranzpolitik in Bezug auf Kinderarbeit.

Neue Europäische Kindergarantie

Im Rahmen der Europäischen Kindergarantie wird den Mitgliedstaaten empfohlen, Kindern in Not freien und effektiven Zugang zu folgenden Leistungen zu gewähren:

  • frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung – z. B. Vermeidung segregierter Klassen;
  • Bildung und schulbasierte Tätigkeiten – z. B. angemessene Ausrüstung für Fernunterricht und Schulausflüge,
  • mindestens eine gesunde Mahlzeit pro Schultag ; und
  • im Gesundheitswesen – z. B. Erleichterung des Zugangs zu ärztlichen Untersuchungen und Gesundheitsvoruntersuchungen.

Diese Dienstleistungen sollten kostenlos und für hilfsbedürftige Kinder leicht zugänglich sein.

Die Kommission empfiehlt den Mitgliedstaaten außerdem, bedürftigen Kindern effektiven Zugang zu gesunder Nahrung und angemessenem Wohnraum zu gewähren: Beispielsweise sollten Kinder auch außerhalb der Schultage gesunde Mahlzeiten erhalten, und obdachlose Kinder und ihre Familien sollten Zugang zu einer angemessenen Unterkunft haben.

Bei der Feststellung von Notlagen und der Gestaltung ihrer nationalen Maßnahmen sollten die Mitgliedstaaten die besonderen Bedürfnisse von Kindern aus benachteiligten Verhältnissen berücksichtigen, z. B. Fälle von Obdachlosigkeit, Behinderungen, prekären familiären Verhältnissen, mit Migrations-, einem ethnischen oder sonstigen Hintergrund einer Minderheit oder Personen in alternativer Betreuung.

Mehr Online-Risiken für Kinder während der Coronavirus-Pandemie

Ein neuer Bericht der Gemeinsamen Forschungsstelle stellt fest, dass Kinder, die aus der Ferne lernen, häufiger als vor der Pandemie mit negativen Online-Inhalten konfrontiert sind (z. B. Cybermobbing oder der Kontakt mit ungeeignetem Material). Der Bericht ist Teil des Projekts „Kids‘ Digital lives in COVID-19 Times“ (KiDiCoTi), dessen Erkenntnisse in die heute verabschiedete neue EU-Kinderrechtsstrategie einflossen.

Etwa 21 Prozent der Schülerinnen und Schüler erlebte demnach während der ersten Eindämmungsmaßnahmen im Frühjahr 2020 häufiger irgendeine Art von Cybermobbing. 28 Prozent berichteten, im gleichen Zeitraum eine Zunahme von Hassbotschaften in Bezug auf Menschen anderer Rasse, Religion, Nationalität oder Sexualität erlebt zu haben. Bei 29 Prozent der Befragten wurden persönliche Daten online in einer Weise verwendet, die ihnen nicht gefiel.

Nächste Schritte

Die Umsetzung der EU-Strategie wird auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene nachverfolgt, und die Kommission wird auf dem jährlichen EU-Forum für die Rechte des Kindes über die Fortschritte Bericht erstatten. Ende 2024 wird eine Evaluierung der Strategie unter Beteiligung von Kindern durchgeführt.

Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, den Vorschlag für die Empfehlung des Rates zur Einführung einer Europäischen Kindergarantie zügig anzunehmen. Die Regierungen werden aufgefordert, der Kommission innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Annahme nationale Aktionspläne zur Umsetzung vorzulegen. Die Kommission wird die Fortschritte im Rahmen des Europäischen Semesters überwachen und gegebenenfalls länderspezifische Empfehlungen aussprechen.