Oppositionsanträge zur Rundfunkordnung abgelehnt

Die Oppositionsfraktionen sind mit ihren Forderungen nach Reformen des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks im Kulturausschuss gescheitert.

Aus hib – heute im bundestag Nr. 388 vom 24.03.2021 ergibt sich:

Das Gremium lehnte am Mittwoch vier Anträge der AfD (BT-Drs. 19/23728 – PDF, 287 KB), der FDP (BT-Drs. 19/14032 – PDF, 268 KB), der Linken (BT-Drs. 19/23937 – PDF, 278 KB) und von Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 19/8475 – PDF, 179 KB) mehrheitlich ab. Mit Ausnahme der AfD sprachen sich aber alle anderen Fraktionen für die prinzipielle Beibehaltung der dualen Rundfunkordnung und des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus.

Von allen anderen Fraktionen übereinstimmend abgelehnt wurde der Antrag der AfD, eine Enquete-Kommission zur Erarbeitung einer neuen Rundfunkordnung einzusetzen. Diese solle Alternativen zur bestehenden föderalen Medienordnung und die Notwendigkeit und Legitimität eines gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks prüfen, heißt es in dem Antrag. Die Rundfunkordnung in ihrer heutigen Form sei keineswegs durch das Grundgesetz vorgegeben, dies sei durch das Bundesverfassungsgericht in mehreren Urteilen festgestellt worden, hieß es aus der AfD. Die übrigen Fraktionen wiesen darauf hin, dass es für die Einsetzung einer solchen Enquete-Kommission wenige Monate vor Ende der Legislaturperiode zu spät sei. Zudem sei eine Abschaffung der öffentlich-rechtlichen Rundfunks abzulehnen.

Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Grünen und Linken wurde der FDP-Antrag bei Enthaltung der AfD abgelehnt, in dem die Fraktion eine Konzentration des Aufgabenbereichs des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf die Bereiche Bildung, Information, Beratung und Kultur fordert. Zu prüfen sei, ob der Programmbereich Unterhaltung maximal 20 Prozent der Programmausgaben und maximal 20 Prozent der Sendezeit der Rundfunkanstalten beanspruchen kann. Dies könne einerseits für mehr Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sorgen, zum anderen die Rundfunkbeiträge stabilisieren und gegebenenfalls zu deren Senkung führen. Die Koalitionsfraktionen wiesen diese Forderung mit dem Hinweis zurück, dass die Länder für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zuständig seien. Ein solch großer Eingriff in die Programmgestaltung sei ebenfalls abzulehnen. Die Grünen argumentierten, dass auch die Unterhaltung zum Aufgabenspektrum des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehöre.

Die Linke spricht sich in ihrem Antrag unter anderem dafür aus, die Befreiung von den Rundfunkbeiträgen für die Empfänger von Sozialleistungen mit Steuergeldern zu kompensieren. Vor allem aber fordert die Fraktion Änderungen am Bundespersonalvertretungsgesetz, so dass arbeitnehmerähnliche Personen vollwertige Mitbestimmungsrechts in den Personalvertretungen erhalten. Dieser Antrag scheiterte am Votum der Koalition, der AfD, der FDP bei Stimmenthaltung der Grünen. Die SPD bescheinigte der Linken zumindest, dass die Forderung nach einer entsprechenden Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes durchaus unterstützenswert sei.

Die Grünen wiederum fordert eine Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dafür solle eine unabhängige Expertenkommission eingesetzt werden. Die bisherigen Reformschritte bei den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten seien zu klein und die Länder blockierten aus eigenen Interessen grundlegende Reformen. Es müsse eine breite öffentliche Debatte über den Wert und die Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geführt werden. Ihr entsprechender Antrag wurde mit den Stimmen der Koalition, der AfD und FDP abgelehnt. Lediglich die Linken unterstützen den Antrag der Grünen.