Das Bundeskartellamt hat den Erwerb von 51% der Anteile an der Klinikum Niederlausitz GmbH, Senftenberg, durch die Sana Kliniken AG, Ismaning, vom Landkreis Oberspreewald-Lausitz freigegeben.
Aus der Pressemitteilung des BKartA vom 23.03.2021 ergibt sich:
Das Klinikum Niederlausitz verfügt über zwei Krankenhausstandorte in Senftenberg und Lauchhammer im südlichen Brandenburg. Die erwerbende Sana ist in der Region unter anderem mit dem Lausitzer Seenland Klinikum in Hoyerswerda vertreten.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Beide Klinikbetreiber haben in der Region jeweils eine starke Marktposition. Gleichwohl stehen für die Patientinnen und Patienten Kliniken alternativer Träger als Ausweichmöglichkeiten zur Verfügung, die schon heute in erheblichem Umfang genutzt werden. Insoweit haben wir bei dem Zusammenschluss keine wettbewerblichen Bedenken.“
Sana ist der drittgrößte private Klinikbetreiber in Deutschland. Das Klinikum Niederlausitz war in den vergangenen Jahren in eine finanzielle Schieflage geraten, weswegen in einem mehrmonatigen Verfahren ein strategischer Partner gesucht wurde, der in das Klinikum investiert und ihm eine nachhaltige Zukunftsperspektive bietet. Der Kreistag Oberspreewald-Lausitz votierte für den Zusammenschluss mit Sana. Das mit Sana vereinbarte Medizin- und Standortkonzept sieht hohe Investitionen und den Erhalt beider Klinikstandorte mit einer weiteren Differenzierung des Leistungsspektrums vor.
Das Klinikum Niederlausitz und das Lausitzer Seenland Klinikum erreichen zwar hohe Marktanteile und stehen in einer gewissen Wettbewerbsbeziehung zueinander. Allerdings sucht bereits heute ein großer Teil der Patienten das benachbarte Elbe-Elster Klinikum und die Maximalversorger der Region – das Carl-Thiem-Klinikum in Cottbus und das Universitätsklinikum in Dresden – auf. Sowohl in räumlicher als auch in sachlicher Hinsicht werden nach dem Zusammenschluss mindestens gleichwertige Ausweichmöglichkeiten für die Patientinnen und Patienten zur Verfügung stehen. Daher konnte das Vorhaben nach intensiver Vorprüfung binnen Monatsfrist in der ersten fusionskontrollrechtlichen Prüfungsphase freigegeben werden.
Hintergrund – Fusionskontrolle bei Krankenhäusern:
Krankenhäuser sind unabhängig von ihrer Trägerschaft unternehmerisch tätig und stehen untereinander im Wettbewerb. Aufgrund der engen gesetzlichen Vorgaben existiert in diesem Bereich kaum Preiswettbewerb. Ziel der Fusionskontrolle ist es darum in erster Linie, den Wettbewerb um die Qualität der Versorgung der Patienten zu erhalten. Entscheidend dabei ist, dass den Patienten vor Ort hinreichende Auswahlalternativen zur Verfügung stehen.
In den vergangenen Jahren mussten trotz des fortschreitenden Konzentrationsprozesses im Krankenhausbereich nur sehr wenige Vorhaben vom Bundeskartellamt untersagt werden. Zwischen 2003 und März 2021 wurden von insgesamt 337 geprüften Transaktionen lediglich sieben untersagt. Acht Projekte wurden nach kritischer Bewertung im Rahmen einer informellen Voranfrage letztlich nicht angemeldet.