Der Innenausschuss hat den Weg für die von der Bundesregierung vorgelegten Novelle des „Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst“ (BND) freigemacht.
Aus hib – heute im bundestag Nr. 372 vom 23.03.2021 ergibt sich:
Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD verabschiedete das Gremium den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 19/26103 – PDF, 2,7 MB) in modifizierter Fassung. Die Vorlage, mit der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sowie des Bundesverwaltungsgerichts umgesetzt werden sollen, steht am Donnerstag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums,
Das Bundesverfassungsgericht hatte mit seiner Entscheidung vom 19. Mai 2020 (1 BvR 2835/17) zur sogenannten Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung mehrere Paragrafen des BND-Gesetzes für nicht vereinbar mit den Grundgesetz-Artikeln 5 und 10 erklärt und dem Gesetzgeber eine Frist für eine verfassungskonforme Neuregelung bis Ende 2021 gesetzt.
Wie die Bundesregierung in der Vorlage ausführt, ist der gesetzliche Auftrag des BND die Gewinnung von Erkenntnissen über das Ausland, die von außen- oder sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik sind. Hierdurch leiste der BND einen unverzichtbaren Beitrag für die Sicherheitsarchitektur Deutschlands. Die strategische Fernmeldeaufklärung stelle in diesem Zusammenhang ein wesentliches Element dar. 2016 seien „spezielle rechtliche Grundlagen für die strategische Fernmeldeaufklärung von Ausländern im Ausland vom Inland aus sowie diesbezügliche Kooperationen mit ausländischen öffentlichen Stellen“ geschaffen worden sowie eine eigene Rechtsgrundlage für die gemeinsame Datenhaltung mit ausländischen öffentlichen Stellen.
Mit seinem Urteil habe das Bundesverfassungsgericht jedoch darüberhinausgehende Vorgaben gemacht, indem es vor allem den bis dahin nicht höchstrichterlich geklärten Geltungsbereich der Grundrechte des deutschen Grundgesetzes definiert hat, heißt es in der Vorlage weiter. Demnach finde das vor allem durch die technische Aufklärung von Nachrichtendiensten betroffene Grundrecht des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis des Grundgesetz-Artikels 10 auch auf Ausländer im Ausland Anwendung. Mit der vorgelegten Novelle der bestehenden Rechtslage des BND solle daher dessen Arbeit im Rahmen der technischen Aufklärung auf eine rechtssichere und bestimmte Rechtsgrundlage gestellt werden, die dem von den Karlsruher Richtern gezogenen „verfassungsrechtlichen Rahmen ausreichend Rechnung trägt“.
So soll dem Entwurf zufolge beispielsweise die Erhebung personenbezogener Daten im Rahmen der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung bestimmten qualifizierten Aufklärungszwecken auf der Grundlage eigens zuvor festgelegter Maßnahmen unterliegen müssen. Des Weiteren soll unter anderem die strategische Ausland-Fernmeldeaufklärung künftig durch eine „starke und unabhängige objektivrechtliche Kontrolle flankiert werden“. Dazu ist die Einführung eines Unabhängigen Kontrollrats vorgesehen, der „als oberste Bundesbehörde seine Arbeit aufnehmen wird“.
Gegen die Stimmen der Fraktionen von AfD und Die Linke billigte der Ausschuss einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen bei Enthaltung der Fraktion von FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Er sieht unter anderem vor, dass der Unabhängige Kontrollrat in Abständen von höchstens sechs Monaten dem Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) über seine Tätigkeit zu berichten hat. Damit soll der Begründung zufolge sichergestellt werden, dass das PKGr über die Arbeit des Unabhängigen Kontrollrats informiert ist. Dies diene „der Stärkung der parlamentarischen Kontrolle und damit der parlamentarischen Legitimierung des Unabhängigen Kontrollrates“.