Das Amtsgericht Köln hat in einem Strafverfahren zum Aktenzeichen 941 Js 444/20 zwei Kreisligaspieler des SC Germania Ossendorf wegen gefährlicher Körperverletzung sowie versuchter gefährlicher Körperverletzung zu 130 Tagessätzen à 40 Euro und zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu 10 Euro wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.
Dem Strafverfahren vorausgegangen war ein Amateur-Fußballspiel vom 03.11.2019 des Amateurverein SC Germania Ossendorf der in der Kreisliga D ein Spiel gegen den SC Weiler-Volkhofen II antrat.
Die 2:1-Niederlage des SC Germania Ossendorf wollten zwei Spieler nicht hinnehmen und gingen den Schiedsrichter zunächst verbal an. Ein Spieler erhielt dafür die rote Karte. Als ein anderer Spieler daraufhin einen Ball nach dem Schiedsrichter warf, sah auch dieser die rote Karte.
Daraufhin liefen mehrere Spieler dem Schiedsrichter hinterher, der fliehend davonlief.
Als die Spieler den Schiedsrichter erreichten, wurde dieser angegriffen und eine Flasche nach ihm geworfen.
Als Folge traten am 17.11.2020 sämtliche Schiedsrichter in Streik, um ein deutliches Zeichen gegen die Gewalt und die zunehmende Verrohung zu setzen.
Auch das Amtsgericht Dieburg und in der Berufung das Landgericht Darmstadt verurteilten einen Fußballspieler zu einer Bewährungsstrafe wegen einem Faustschlag gegen einen Schiedsrichter bei einem Spiel des FSV Münster bei einem Spiel der Kreisliga C Dieburg